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13.01.2022 14:20

Daten aus dem Intensivregister: Ungeimpfte machen Mehrheit aller COVID-19-Fälle auf Intensivstationen aus

Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.

    – Gemeinsame Presseinformation des RKI und der DIVI –

    Ungeimpfte machen aktuell den überwiegenden Anteil aller COVID-19-Aufnahmen auf Intensivstationen aus. Dies zeigen Auswertungen aus dem Intensivregister von RKI und DIVI, in dem seit Mitte Dezember 2021 zusätzlich der Impfstatus erfasst wird. Hierzu melden alle Intensivstationen in Deutschland mit Akutversorgung täglich bis 12:00 Uhr den Impfstatus der zum Vortag neu aufgenommenen COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Die Daten werden nicht personenbezogen erhoben, sondern vollständig anonymisiert erfasst.

    Zwischen dem 14. Dezember 2021 und dem 12. Januar 2022 lag der Impfstatus für 8.912 COVID-19-Aufnahmen vor, das entspricht etwa 90 Prozent der in diesem Zeitraum übermittelten Fälle (9.946). Fast zwei Drittel (62 Prozent, 5.521 Fälle) aller COVID-19-Neuaufnahmen mit bekanntem Impfstatus waren ungeimpft. Rund 9,6 Prozent (856 Fälle) wiesen einen unvollständigen Immunschutz auf (Genesen ohne Impfung bzw. Teil-Immunisierung). Über ein Viertel der COVID-19-ITS-Aufnahmen (28,4 Prozent, 2.535 Fälle) hatte einen vollständigen Impfschutz (Grundimmunisierung oder Booster), der Anteil mit Boosterimpfung lag dabei bei ca. 5,8 Prozent (520 Fälle).
    Die Ergebnisse werden im COVID-19-Wochenbericht des RKI zukünftig ab dem 21. Januar 2022 veröffentlicht werden.

    Impfstatus der ITS-Aufnahmen deckt sich mit bisher veröffentlichten Zahlen des RKI

    Die Ergebnisse der neuen täglichen Abfrage im Intensivregister bestätigen damit die Erkenntnisse zum Anteil ungeimpfter und geimpfter COVID-19-Patient*innen auf Intensivstationen, die im Wochenbericht des Robert Koch-Instituts basierend auf den IfSG-Meldedaten veröffentlicht werden (siehe www.rki.de/covid-19-wochenbericht, Tabellen zu Impfdurchbrüchen). Bei einem Vergleich der IfSG-Meldedaten im Wochenbericht mit den Erhebungen im DIVI-Intensivregister ist zu beachten, dass es sich um zwei verschiedene Arten der Datenerfassung handelt, denen leicht unterschiedliche Definitionen des Impfstatus zugrunde liegen (siehe Definitionen des Intensivregisters). Ebenso können sich die Zeiträume der erhobenen Daten und übermittelten Fälle unterscheiden.

    Einschätzung der Impfeffektivität

    RKI und DIVI weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Intensivregister-Daten in dieser Form nicht geeignet sind, um die Wirksamkeit der Impfung einzuschätzen.
    Zur Beurteilung des Effektes der Impfung müssen die oben genannten Daten u.a. in ein Verhältnis mit der Entwicklung der allgemeinen Impfquote der Bevölkerung gesetzt werden.

    Zur Schätzung der Impfeffektivität wird auf folgende Dokumente verwiesen:

    * RKI-Wochenbericht (http://www.rki.de/covid-19-wochenbericht), Abschnitt Wirksamkeit der COVID-19-Impfung;
    * FAQ des RKI zur COVID-19-Impfung (www.rki.de/covid-19-faq-impfen > Wie lässt sich erklären, dass es mit steigender Impfquote zu immer mehr Impfdurchbrüchen kommt?)
    * RKI-Flyer „Warum steigende Zahlen von Impfdurchbrüchen kein Zeichen für fehlenden Impfschutz sind“ (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Flyer_Wirksamke...).

    Ansprechpartner für Journalisten:

    Nina Meckel
    Pressesprecherin der DIVI

    presse@divi.de
    Tel +49 (0)89 230 69 60 31

    www.divi.de/presse

    Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)

    Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
    Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

    Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de


    Weitere Informationen:

    https://www.divi.de/presse/pressemeldungen/presseinformation-daten-aus-dem-inten...


    Bilder

    Logos des DIVI-Intensivregisters, des Robert-Koch-Instituts und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
    Logos des DIVI-Intensivregisters, des Robert-Koch-Instituts und der Deutschen Interdisziplinären Ver ...


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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