Die geburtshilflichen Fachverbände haben auf Basis der 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut Fachempfehlungen zur 2. Boosterimpfung für Schwangere und Stillende veröffentlicht. Demnach kann derzeit keine generelle Empfehlung für diese wiederholte Auffrischung für die entsprechenden Frauen ausgesprochen werden.
Die Empfehlungen kompakt:
• Eine generelle Empfehlung zur 2. Boosterimpfung aller Schwangeren und Stillenden kann derzeit nicht ausgesprochen werden.
• Bei individuellen Risiken entsprechend vorhandener Grunderkrankungen oder Expositionsrisiken ist eine Auffrischung ab dem 2. Trimenon und ab 3 Monaten nach 1. Auffrischung grundsätzlich möglich, wenn keine SARS-CoV-2-Infektion nach 1. Auffrischung vorlag.
• Bei Immundefizienz oder Tätigkeit in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen sollte im Sinne der STIKO-Empfehlung die 2. Boosterimpfung auch in der Schwangerschaft (ab dem zweiten Trimenon) angeboten werden.
• Bei Wunsch der Schwangeren / Stillenden ohne Komorbiditäten und individuellen Erkrankungs- oder Expositionsrisiken kann nach Aufklärung über den zu erwartenden (geringen) Zusatzschutz eine 2. Boosterimpfung als individuelle Impfentscheidung erfolgen.
Dr. med. Janine Zöllkau
Klinik für Geburtsmedizin
Universitätsklinikum Jena
janine.zoellkau@med.uni-jena.de
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https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/18_Aktualisierung_...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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