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28.04.2004 10:53

Drittmitteleinwerbung - Strafbare Dienstpflicht?

Dr. Michael Schwarz Kommunikation und Marketing
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Einladung zur Pressekonferenz in Berlin - Tagungsband mit den
Ergebnissen zu einer Neuregelung der Strafbarkeit bei der Drittmitteleinwerbung
im universitären Bereich wird der Öffentlichkeit und den politischen
Entscheidungsträgern präsentiert

Prof. Dr. med. Jochen Tröger
Prorektor Forschung und Struktur
der Medizinischen Fakultäten
Universität Heidelberg

Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag
Lehrstuhl für Strafrecht
und Strafprozeßrecht
Universität Zürich

Prof. Dr. iur. Jochen Taupitz
Institut für Deutsches, Europäisches
und Internationales Medizinrecht,
Gesundheitsrecht und Bioethik der
Universitäten Heidelberg und Mannheim

Sehr geehrte Damen und Herren,
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer agieren ständig im Grenzbereich strafbaren Verhaltens, wenn sie ihrer Dienstaufgabe, Drittmittel einzuwerben, nachkommen. Die Verbesserung von Arbeits- und Forschungsbedingungen unter dem Einsatz von Drittmitteln ist derzeit mit dem Odium des Strafbaren belegt. Die Gefahr strafrechtlicher Ermittlung, Anklage und Verurteilung wegen Vorteilsannahme sowie die disziplinarrechtlicher Sanktionen seitens des Dienstherrn begleitet die Hochschulangehörigen, die Gefahr der Verurteilung wegen Vorteilsgewährung begleitet die universitätsnah kooperierende Industrie.
Im Rahmen des Symposions "Drittmitteleinwerbung - Strafbare Dienstpflicht?" haben Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft, insbesondere der medizinischen Forschung, Möglichkeiten einer schärferen Grenzziehung zwischen der erwünschten Drittmitteleinwerbung und dem Bereich strafbarer Korruption diskutiert. Im Rahmen der Debatte über eine mögliche Neuregelung des § 331 StGB wurden konkrete Vorschläge erarbeitet, die den Gesetzgeber in die Lage versetzen, die erforderlichen Konsequenzen in Angriff zu nehmen. Von allen Beteiligten wurde die Initiative unterstützt, mit den Ergebnissen der Tagung eine gesetzgeberische Diskussion auf Bundes- und Länderebene anzustoßen. Die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Frau Ulrike Flach, und Herr Siegfried Kauder, Mitglied des Rechtausschusses, haben bereits auf der Tagung in Aussicht gestellt, die Drittmittelproblematik gemeinsam mit dem Rechtsausschuß erneut zu thematisieren und eine Gesetzesinitiative einzuleiten.
In Kürze wird nun der
Tagungsband
Drittmitteleinwerbung - Strafbare Dienstpflicht?
herausgegeben von Brigitte Tag, Jochen Tröger, Jochen Taupitz
mit den Referaten und den Diskussionen des Symposions beim Springer-Verlag publiziert. Im Rahmen der Pressekonferenz in Berlin möchten wir den Tagungsband mit den Ergebnissen zu einer Neuregelung der Strafbarkeit bei der Drittmitteleinwerbung im universitären Bereich der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern präsentieren. Wir möchten Sie herzlich einladen, an der Präsentation teilzunehmen, und würden uns sehr freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Mit herzlichen Grüßen

Prof. Dr. Jochen Tröger Prof. Dr. Brigitte Tag Prof. Dr. Jochen Taupitz

Kontakt und Information:

Renate Bayaz, Tel.: 06221/487-8531, E-mail: bayaz@springer.de,
Springer-Verlag, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tiergartenstraße 17, 69121 Heidelberg

Manuela Brewe, IMGB, Tel. 0621/181-1989 E-mail: manuela.brewe@imgb.de

www.drittmitteleinwerbung.de


Weitere Informationen:

http://www.drittmitteleinwerbung.de


Bilder

Ergänzung vom 28.04.2004

Freitag, 7. Mai 2004, 12.00 Uhr, im
Tagungszentrum/Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40 (Anfahrt über Reinhardstr. 55), 10117 Berlin-Mitte.
Mit Ulrike Flach, Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages und Andreas Schmidt Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages


Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
Deutsch


 

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