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28.04.2004 13:11

Medizinische Leitlinien, ärztliche Therapiefreiheit und Recht

Angelika Rockel Hochschulkommunikation und -marketing
Universität Bremen

    Seit über 2400 Jahren verpflichtet der Hippokratische Eid Ärztinnen und Ärzte zu verantwortungsbewusstem Handeln gegenüber den Patienten. Doch das heutige Gesundheitswesen ist wesentlich komplexer und spezialisierter geworden, so dass zusätzliche Vereinbarungen notwenig erscheinen. Vor dem Hintergrund steigender Kosten, immer teurer werdender Technologien, alternder Bevölkerung verstehen Ärzte, Entscheidungs- und Kostenträger medizinische Leitlinien als ein Instrument, mit dem die Gesundheitsversorgung sicherer und effizienter werden kann. Leitlinien sind ein in Deutschland verhältnismäßig neues Instrument der Qualitätssicherung ärztlicher Behandlungen, der Festlegung von Versorgungsstandards und des Patientenschutzes. Gesundheitspolitiker verbinden damit die Hoffnung, Über-, Unter- und Fehlversorgung abzubauen. Interdisziplinäre Leitlinien können nicht nur bei der Definition von Qualität medizinischer Versorgung helfen, sondern sind auch Basis der praktischen Ausgestaltung von Versorgungskonzepten, Disease Management und Prävention. Doch wie sinnvoll sind Leitlinien wirklich? Wie lässt sich die Qualität ärztlicher Behandlung durch Leitlinien verbessern? Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Leitlinienentwicklung unerlässlich?

    Mit diesem Thema beschäftigt sich die Tagung "Leitlinien und Recht", die am 7. und 8. Mai im Bremer Rathaus stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen. Die Tagung findet im Rahmen des von der VolkswagenStiftung geförderten Forschungsprojekts "Ärztliche Leitlinien: Professionelle Normbildung, Recht und Empirie" statt.

    Bisher gibt es nur wenige Erkenntnisse über die Berücksichtigung von Leitlinien im medizinischen Alltag. Kritiker werfen die Frage auf, wie die Leitlinien auf den Einzelfall bezogen werden können. Die bereits seit Beginn der Leitlinienentwicklung geäußerten Ängste der Ärzteschaft, hier werde die ärztliche Therapiefreiheit unzulässig beschnitten, sind nie ganz verklungen. Ärztevertreter und einige Medizinrechtler beschwören die Gefahren einer "Leitlinienmedizin" und entwerfen das Szenario einer "Haftungsfalle" für die Ärzte durch eine an Leitlinien orientierte Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht. Aus rechtlicher Perspektive haben Leitlinien eine Bedeutung als Wissensbasis für Entscheidungen gewonnen, eine Rezeption von Leitlinien steht jedoch nach wie vor aus. Auch nach nunmehr über einem Jahrzehnt nationaler und internationaler Leitlinienentwicklung gibt es keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Rezeption ärztlicher Leitlinien im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses.

    Auf der Tagung werden der Stand der Leitlinienentwicklung in der Medizin und ihrer Rezeption im Recht in separaten Themenkomplexen von hochrangigen Vertretern aus Medizin, Rechtswissenschaft und Rechtsprechung, Vertretern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und der Politik referiert und diskutiert. Die Tagung thematisiert den Streit um die vermeintliche Beschneidung der ärztlichen Therapiefreiheit durch Leitlinien und erörtert am Beispiel von Leitlinien im Krankenhaus (Clinical Pathways) die Umsetzung von Leitlinien im ärztlichen Behandlungsalltag.

    Weitere Informationen:

    Institut für Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) an der Uni Bremen
    Christel Bradt,
    Tel.: (0421) 218-3784,
    cbradt@uni-bremen.de,


    Weitere Informationen:

    http://www.igmr.uni-bremen.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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