Am 2. Juni 2022 hat der Bundestag Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht VII an der Universität Bayreuth, zum Nachfolger von Prof. Dr. Andreas Paulus am Ersten Senat des höchsten deutschen Gerichts gewählt. Die Amtszeit von Wolff beginnt mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten. Der Universität Bayreuth bleibt Wolff weiterhin als Lehrstuhlinhaber verbunden.
„Es ist mir eine Ehre, an einer für den Staat so wichtigen und angesehenen Institution arbeiten zu dürfen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe und auf die neuen Aufgaben, die dort auf mich warten“, erklärte Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff nach der Wahl. Er fügte an: „Ich freue mich aber auch, dass ich der Universität Bayreuth weiterhin angehören werde! Gerade die Tätigkeit in Karlsruhe eröffnet auch neue Perspektiven, die ich in die Universität Bayreuth einbringen kann.“
Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Leible gratulierte im Namen aller Universitätsangehörigen und erklärte: „Professor Wolff wird sicher – soweit es seine Zeit künftig zulassen wird – sein Wissen in Bayreuth weiter einbringen und damit, wie es an unserer RW- Fakultät üblich ist, den Studierenden die Schnittstelle von Theorie und Praxis aus erster Hand präsentieren können. Natürlich bedauern wir es, Heinrich Amadeus Wolff künftig mit dem Bundesverfassungsgericht teilen zu müssen. Gleichzeitig sind wir aber höchst erfreut, dass Professor Wolff nun Mitglied des obersten deutschen Gerichts wird.“ Leible betonte: „Politische Auswahlverfahren sind immer mit Unwägbarkeiten verbunden, gleichwohl war die Hochschulleitung über die Entscheidung nicht überrascht. Heinrich Amadeus Wolff berät seit Jahrzehnten Parlamente und Regierungen – engagiert, ausgewogen und mit einer gehörigen Portion Witz. Er gibt wichtige öffentlich-rechtliche Standardwerke heraus, hat schon viele Prozesse geführt und die meisten gewonnen.“
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff ist seit 2014 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information an der Universität Bayreuth. Neben seiner Lehrtätigkeit war und ist er als Autor zahlreicher Beiträge in juristischen Fachzeitschriften, Sammelwerken und Kommentaren sowie von Monografien, zur gesamten Breite des öffentlichen Rechts mit einem deutlichen Schwerpunkt im Verfassungsrecht aktiv. Außerdem war er Prozessbevollmächtigter bei zahlreichen gesellschaftlich relevanten und wegweisenden Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht, zum Beispiel über die Vorratsdatenspeicherung, den Mietendeckel Berlin, die Antiterrordatei oder den Nichtraucherschutz. Auch war er als Sachverständiger der Bundesregierung zum Beispiel bei der Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes gefragt. In den NSU-Untersuchungsausschüssen des Bundestages und der Landtage von Baden-Württemberg und Sachsen war Wolff Sachverständiger Zeuge. Nicht nur als Mitglied der Regierungskommission des Bundes zur Überarbeitung der Sicherheitsgesetze, auch darüber hinaus wirkte er als Berater an zahlreichen Gesetzentwürfen mit.
Am Bundesverfassungsgericht folgt Wolff Prof. Dr. Andreas Paulus nach, der schon im März ausschied. Dessen Themenfeld geht nur zum Teil auf Wolff über: Dieser wird sich in Karlsruhe vor allem um Fälle im Sozialrecht und im Kunstrecht kümmern und für die Kammerrechtsprechung zuständig sein. Wolff wird auch bei Senatsentscheidungen des ersten Senats beteiligt sein. Der Bayreuther Rechtswissenschaftler kann sich daher mit seiner gesamten Breite, die er aus der Wissenschaft mitbringt und die das Umweltrecht, Bau- und Planungsrecht, Datenschutz-, Sicherheits- und Energierecht, das Schul- und Hochschulrecht, das Sozialrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, das Wissenschaftsrecht, sowie die Grundlagen des Verwaltungsrechts und Verfassungsrechts umfasst, einbringen.
An der RW-Fakultät der Universität Bayreuth wird diese Richterentscheidung des Bundestags mit Freude gesehen. Dekan Prof. Dr. Jörg Schlüchtermann erklärt: „Mit der Wahl von Heinrich Amadeus Wolff wird nicht nur ein exzellenter Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Mitglied des wichtigsten deutschen Gerichts, sondern auch ein engagierter und für die Belange der Fakultät jederzeit einsatzbereiter Kollege.“ Dass diese Wahl „die herausragende Qualität der interdisziplinären Forschung und Lehre an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth bestätigt“, betont Prodekan Prof. Dr. Michael Grünberger. Die Konsequenzen für die Studierenden der Universität Bayreuth schildert Studiendekanin Prof. Dr. Nina Nestler: „Davon, dass ein Professor unserer Fakultät nun Richter am Bundesverfassungsgericht ist, profitieren auch unsere Studierenden. Sie erhalten direkten Zugang zu seiner richterlichen Perspektive und haben so an seinem Erfahrungsschatz teil. Das ist ein besonderes Privileg und fördert das Verständnis für die zentralen Fragen unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats."
Kurzlebenslauf Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff:
Heinrich Amadeus Wolff wurde 1965 in Heidelberg geboren. Er studierte zwischen 1985-1991 Rechtswissenschaften an den Universitäten in Regensburg, Tübingen, Bonn, Freiburg und Heidelberg und legte 1991 die erste juristische Staatsprüfung in Heidelberg ab, die zweite nach dem Rechtsreferendariat 1994 in Stuttgart. Es folgte wissenschaftliche Mitarbeit beim BVerfG Karlsruhe (Paul Kirchhof) und an der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV, Helmut Quaritsch). Heinrich Amadeus Wolff promovierte 1996 zum Dr. rer. publ. an der DHV (Gutachter Helmut Quaritsch / Hans Herbert v. Arnim). Das Thema: „Selbstbelastung und Verfahrenstrennung. Das Verbot des Zwangs zur aktiven Mitwirkung am eigenen Strafverfahren und seine Ausstrahlungswirkung auf die gesetzlichen Mitwirkungspflichten des Verwaltungsrechts“ (Duncker & Humblot, Berlin 1997, 335 S.). Zwischen 1996 und 2001 lehrte Wolff an der DHV, währenddessen erfolgte 1998 die Habilitation (Habilitationsschrift: „Ungeschriebenes Verfassungsrecht unter dem Grundgesetz“, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Ius Publicum Band 44, Tübingen 2000, 526 S.) und die Tätigkeit als Referent beim Bundesministerium des Innern Bonn/Berlin im Referat V 1b und V2/Betreuung der Verfassungsprozesse und interne Kompetenzprüfungen (1998-2000). 2000 übernahm Wolff die Universitätsprofessur (C 3) für Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU München. 2006 wurde Wolff an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder Lehrstuhlinhaber Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht. Im Wintersemester 2012/13 war Wolff Visiting Professor an der law school und academic research am IIIS des Trinity College, Dublin. 2014 kam er schließlich an die Universität Bayreuth, wo er seitdem den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information inne hat. 2017-2019 war Wolff Geschäftsführender Direktor der Forschungsstelle Nachhaltige Rechtsentwicklung der Universität Bayreuth, seit 2018 ist er Sprecher der Fachgruppe des Öffentlichen Rechts der Fakultät III. Im Wintersemester 2021/22 hielt er sich wegen eines Lehrauftrags an der Universität Bordeaux auf. Heinrich Amadeus Wolff ist seit 2007 Herausgeber des Beck-Onlinekommentars zur VwGO (zusammen mit Herbert Posser), seit 2009 Mitherausgeber des Kommentars zur Bayerischen Verfassung (Josef Lindner/ Markus Möstl), außerdem Mitherausgeber (mit Stefan Brink) des Beck Online-Datenschutzkommentars und Alleinherausgeber des Grundgesetz-Kommentars Hömig/Wolff.
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Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff
Jürgen Rennecke
UBT/Rennecke
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Politik, Recht
überregional
Personalia
Deutsch
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