Oldenburg. Die von der niedersächsischen Landesregierung und der SPD-Fraktion im Landtag geplante Erhebung von Gebühren für Studierende zur Deckung von Verwaltungskosten hat der Senat der Universität Oldenburg in einem einstimmigen Beschluß abgelehnt. In der von den studentischen VertreterInnen vorgelegten Begründung heißt es dazu, sowohl die Tragfähigkeit des Kabinettsbeschlusses als auch dessen Verfassungsmäßigkeit müsse angezweifelt werden. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg habe dem dortigen Plan der Landesregierung, Einschreibgebühren zu erheben, erst im Juli 1998 eine klare Absage erteilt. Der jetzt von der Niedersächsischen Landesregierung beschrittene Weg, die Gebühren durch einfache Umbenennung "klagefest" zu machen, ändere nichts an ihrem Charakter.
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Pressestelle, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Pressemitteilung 346/98
verantw.: Wolf Hertlein
Tel.: 0441/9706-539, Fax: 0441/9706-545
http://www.uni-oldenburg.de
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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