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11.07.2022 12:45

Weg frei für das Promotionsrecht

Robert von Olberg Geschäftsstelle (derzeit an der FH Münster)
Hochschulen NRW – Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften e.V.

    Wissenschaftsrat empfiehlt Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW

    Die Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) in Nordrhein-Westfalen begrüßt das Ergebnis der Begutachtung des Promotionskollegs für Angewandte Forschung der HAWs in NRW (Promotionskolleg NRW) durch den Wissenschaftsrat. Dieser hatte am Freitag bekannt gegeben, dass er der nordrhein-westfälischen Landesregierung empfehle, dem Promotionskolleg NRW das Promotionsrecht zu verleihen. „Das Gutachten des Wissenschaftsrates ist eine motivierende Bestätigung der großartigen Forschungsarbeit, die an den HAWs in NRW geleistet wird. Es zeigt, dass wir mit dem Promotionskolleg NRW eine Struktur geschaffen haben, die anerkanntermaßen geeignet ist, junge Forscherinnen und Forscher zur Promotion zu führen. Am Promotionskolleg NRW wird in höchster wissenschaftlicher Qualität geforscht. Daran kann nun wirklich niemand mehr zweifeln“, freut sich Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, Präsident der Westfälischen Hochschule und Vorsitzender der Landesrektor_innenkonferenz der HAWs.

    Kriegesmann erinnert daran, dass auch andere Bundesländer zuletzt deutliche Schritte hin zum Promotionsrecht für HAWs gemacht hätten: „In Hessen ist vor wenigen Wochen die erfolgreiche Evaluation des Promotionsrechts für besonders forschungsstarke Fachbereiche an HAWs vorgestellt worden. In Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg tut sich etwas beim Promotionsrecht für HAWs, ebenso in Berlin. Es ist gut, dass NRW mit dem Promotionskolleg NRW auch ein erfolgreiches eigenes Modell entwickelt hat, das allen Anforderungen des Wissenschaftsrates genügt.“

    „Mit dem Gutachten und der Empfehlung des Wissenschaftsrates ist der Weg für das Promotionsrecht am Promotionskolleg NRW frei. Als HAWs setzen wir nun auf eine zügige Umsetzung und Verleihung durch das Land“, erklärt Kriegesmann. Er dankt zugleich allen am Begutachtungsverfahren Beteiligten, der Kommission des Wissenschaftsrates und insbesondere der Leitung des Promotionskollegs, Herrn Prof. Dr. Martin Sternberg (Vorsitzender) und Frau Dr. Carolin Schuchert (Geschäftsführerin), dem Vorstand, allen Mitarbeiter_innen sowie den in den Abteilungen mitwirkenden Professor_innen und Promovend_innen.

    Das Promotionskolleg NRW war aus dem Graduierteninstitut NRW, einem Zusammen-schluss der 21 HAWs in NRW hervorgegangen, das zunächst den Auftrag zur Förderung kooperativer Promotionen hatte. Mit der jüngsten Novelle des NRW-Hochschulgesetzes war die Gründung des Promotionskollegs NRW sowie die Möglichkeit zur Verleihung des Promotionsrechts nach erfolgreicher Begutachtung durch den Wissenschaftsrat ermöglicht worden. Kriegesmann ist auch Vorsitzender der Trägerversammlung des Promotionskollegs.


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    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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