Senat beschließt Verfahrensordnung zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft
Der Senat der Eberhard-Karls-Universität hat am 26. November 1998 eine "Verfahrensordnung der Eberhard-Karls-Universität Tübingen zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft" beschlossen. Hintergrund sind Empfehlungen einer Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der Deutschen Forschungsgemeinschaft", die aufgrund von breit diskutierten Fällen von Fehlverhalten in der Wissenschaft einberufen wurde und die Ende 1997 eine Denkschrift mit Empfehlungen verabschiedet hat. Danach müssen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungsinstitute unter Beteiligung ihrer wissenschaftlichen Mitglieder Regeln guter wissenschaftlicher Praxis formulieren, sie allen ihren Mitgliedern bekannt geben und diese darauf verpflichten. Diese Regeln sollen fester Bestandteil der Lehre und der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein. Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen außerdem Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorsehen und in den dafür legitimierten Organen beschließen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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