Ende September hat der Landtag von Schleswig-Holstein in einem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen gegen das zunehmende Vordringen von Konzernen und Finanzinvestoren in die Strukturen der ärztlichen Versorgung wie Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu unternehmen. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) begrüßt diesen Beschluss und fordert, dass die Besitzverhältnisse von Praxen und MVZ für Patientinnen und Patienten transparent sein müssen. Für eine sichere ärztliche Versorgung aller Patientinnen und Patienten, unabhängig von ihrer Erkrankung, muss außerdem die Anzahl der MVZ, die ein einzelner Besitzer betreiben kann, begrenzt werden.
Das Vordringen von primär renditeorientierten Investoren im niedergelassenen Versorgungsbereich ist eine Entwicklung, welche die Augenheilkunde in einem besonderen Maße betrifft. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) kritisiert diese Entwicklung als problematisch: „Im Mittelpunkt des ärztlichen Handelns muss immer das Patientenwohl stehen und nicht der wirtschaftliche Profit“, betont DOG-Generalsekretär Professor Dr. med. Claus Cursiefen. „Jede Patientin und jeder Patient muss sicher sein können, dass er oder sie die bestmögliche Behandlung erhält – unabhängig davon, wie lukrativ die Behandlung seiner oder ihrer Erkrankung für die Behandelnden ist“, so der Direktor des Zentrums für Augenheilkunde an der Uniklinik Köln. Es bestehe zunehmend die Gefahr, dass in den renditeorientierten Niederlassungen vermehrt nur noch lukrative Behandlungen angeboten werden, während andere Versorgungsaufgaben, welche nicht zur geforderten Rendite beitragen, leiden beziehungsweise von anderen Leistungsträgern erbracht werden müssen, so der Experte.
Wenn Finanzmittel als Rendite an Investoren ausgeschüttet und so dem Gesundheitssystem entzogen werden, fehlen diese in der Patientenversorgung – insbesondere, um die Behandlung komplexerer Fälle zu refinanzieren. „Deren Behandlung müssen zunehmend Einrichtungen wie etwa Augenkliniken in öffentlicher Trägerschaft stemmen, die dadurch in finanzielle Schieflage geraten können. Die Kommerzialisierung erhöht so langfristig das Risiko von Versorgungsengpässen“, erläutert Cursiefen. „Um auch in Zukunft sicherzustellen, dass die wachsende Zahl an Patientinnen und Patienten in der Augenheilkunde gut versorgt werden kann, muss die Anzahl an Niederlassungen, die ein Unternehmen in einer Region inne haben darf, begrenzt werden“, fordert Professor Dr. med. Horst Helbig, Mediensprecher der DOG und Direktor der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Regensburg. Nur so könne sichergestellt werden, dass die augenärztliche Versorgung einer gesamten Region nicht von einem einzelnen Unternehmen abhänge und – beispielsweise im Falle eines Konkurses dieses Unternehmens – vollständig zusammenbreche, so Helbig. Die DOG fordert zusätzlich, dass die Besitzverhältnisse der Praxen und MVZ transparent sein müssen. „Patientinnen und Patienten haben ein Recht zu erfahren, wer die Praxis oder das MVZ, in dem sie behandelt werden, betreibt“, ergänzt er.
„Wir begrüßen, dass das Land Schleswig-Holstein die Missstände erkannt und benannt hat. Um diese aufzulösen, braucht es jetzt konkrete Maßnahmen von der Bundespolitik“, sagt DOG-Generalsekretär Cursiefen. Bereits heute leiden 18 Millionen Menschen in Deutschland an den Volkskrankheiten Glaukom oder Katarakt, diabetischer Retinopathie oder altersabhängiger Makuladegeneration. Aufgrund des demografischen Wandels wird diese Zahl bis zum Jahr 2030 um weitere 50 Prozent steigen. „Um diese Patientinnen und Patienten auch in Zukunft adäquat versorgen zu können, ist es unser Anliegen, die Augenheilkunde in ihrer gesamten Breite zu stärken und am Erhalt eines qualitativ hochwertigen Gesundheitssystems mitzuwirken“, so Helbig. Dieses Ziel hat die DOG gemeinsam mit dem Berufsverband der Augenärzte in einem Ethikkodex für die Augenheilkunde festgeschrieben.
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