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17.05.2004 14:49

Wissenschaftler an den Tisch der Tarifpartner - Positionspapier einer Expertenrunde

Brigitte Jahn-Zimmermann Weiterbildung
Zentrum für Wissenschaftsmanagement e.V. Speyer (ZWM)

    Das Zentrum für Wissenschaftsmanagement Speyer hat kürzlich Experten an einen Tisch gerufen, um Grundlagen und Optionen eines Wissenschaftstarifvertrages zu definieren. Die Expertenrunde des ZWM hat anlässlich der Mitgliederversammlung Mitte Mai 2004 ein Positionspapier vorgelegt, in dem die Dringlichkeit wissenschaftsadäquater Regelungen betont und begründet wird.

    Bibelforscher, Verwaltungsfachleute, Physiker, Archäologen, Juristen, Historiker, Molekularbiologen, Volkswirte, Kantinenpersonal, sie alle und viele andere in der Wissenschaft Tätige werden in ihren Aufgaben und in ihrer Vergütung gleichermaßen nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) bewertet und eingestuft. Die Tätigkeitsmerkmale eines Chemikers oder Biologen, der im Labor einer Forschungseinrichtung wissenschaftlich arbeitet, müssen gemäß diesem Tarif den gleichen Kriterien genügen wie die des Diplom-Kaufmanns in der Finanzverwaltung, der eine reine Schreibtischtätigkeit ausübt. Ein spezieller Wissenschaftstarif für die Einstufung und Bezahlung von Wissenschaftlern in Forschung und Entwicklung wird deshalb seit Jahren gefordert. Der Zeitpunkt scheint gekommen, neben der Reformierung des BAT auch ein eigenes Tarifsystem für die Wissenschaft zu entwickeln, das laut Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung von 2002 den besonderen Bedingungen in Wissenschaft und Forschung Rechnung tragen und Mobilitätshemmnisse zwischen Wissenschaft und Wirtschaft abbauen soll.

    Die Expertenrunde des ZWM - bestehend aus Vertretern von Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Stiftungen, Gewerkschaften sowie von Ministerien und vom Wissenschaftsrat - definierte noch einmal die wissenschaftsspezifischen Arbeitsbedingungen, die sich von denen in der Verwaltung wesentlich unterscheiden. Sie betont insbesondere den internationalen Wettbewerb, die Notwendigkeit von Flexibilität im Einsatz, die notwendigen Übergänge von öffentlichen in private Systeme, die besondere Arbeitssituation von Drittmittelbediensteten und des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die geforderte hohe Mobilität im Rahmen von Kooperationen. Der Runde Tisch fordert deshalb, dass die Wissenschaft ihre Interessen am Tisch der Tarifverhandlungspartner geltend machen kann, z.B. in Gestalt eines Wissenschaftsarbeitgeberverbandes. Verhandlungsziel wäre eine deutliche Veränderung des Vergütungssystems und gleichzeitig Vereinfachung durch reduzierte Vergütungsgruppen. Die Möglichkeit von Funktions- und Leistungszulagen, der Partizipation an Drittmitteln und sonstigen Einnahmen, an Markt- und Regionalzulagen wird als Instrument der Personalförderung dringlich gewünscht. Statt des Altersstufenprinzips, das im BAT gilt, soll es zudem Berufserfahrungsgruppen bzw. -stufen geben, die die Tätigkeit eines Wissenschaftlers angemessen widerspiegeln können. Eine erhöhte Durchlässigkeit des Vergütungssystems soll u.a. den sogenannten Bewährungsaufstieg und den Zeitaufstieg überflüssig machen. Entscheidend ist für die Expertenrunde die Erweiterung der Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge abzuschließen, wobei gleichzeitig wissenschaftliche Dauerstellen unterhalb der Professorenebene höhere Attraktivität gewinnen sollen.

    Das Zentrum für Wissenschaftsmanagement hat den Rahmen dafür geboten, dass sehr verschiedene Einrichtungen mit Forschungsaufgaben verschiedener Finanzierung, Zielsetzung und Struktur sich über ihre Gemeinsamkeiten und die Dringlichkeit notwendiger Reformen im Personalbereich einig geworden sind. Die erarbeiteten Vorschläge sollen einen Beitrag dazu leisten, die Diskussion um einen Wissenschaftstarifvertrag in Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gewerkschaften und in den zuständigen Bundesministerien voranzubringen und die "Stimme der Wissenschaft" zu verstärken.

    Die augenblicklich laufenden Verhandlungen der Tarifpartner zur Reform des BAT finden seit Mai nur noch zwischen Bund und Gewerkschaften statt. Die Länder sind wegen Unstimmigkeiten um die Arbeitszeiterhöhung ausgeschieden. Dies bedeutet, dass derzeit eine Einigung über wissenschaftstarifliche Regelungen nur für Forschungseinrichtungen in der Zuständigkeit des Bundes Geltung haben würde. Die Hochschulen als Ländereinrichtungen wären dann nicht mehr dabei. Dies wäre im Ergebnis nicht hinnehmbar, so dass Wege gefunden werden müssen, wie die aussichtsreichen Vorgespräche auch für die Hochschulen zu einem positiven Ergebnis geführt werden können.

    Der Text des Positionspapiers ist zugänglich unter www.zwm-speyer.de oder kann von der Geschäftsstelle des ZWM, Tel: 06232/654-374, e-mail: info@zwm-speyer.de zur Verfügung gestellt werden.


    Weitere Informationen:

    http://www.zwm-speyer.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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