Am Sonntag, dem 16. Oktober, ist Word-Restart-a-Heart-Day, der Tag der Wiederbelebung. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) nimmt dies zum Anlass, die Kultusminister der Länder auf die stille Pandemie aufmerksam zu machen: Den plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand. Hieran sterben in Deutschland ca. 70.000 Menschen pro Jahr. Mindestens 10.000 könnten zurück ins Leben kehren, wenn jeder Bürger wüsste, wie man einen anderen Menschen wiederbelebt. Deshalb fordern die Intensiv- und Notfallmediziner endlich die flächendeckende Einführung von Wiederbelebungsunterricht für jedes Kind ab spätestens Klasse 7.
Denn eigentlich sei es sehr einfach, schreibt die DIVI. Wörtlich heißt es im Brief: „PRÜFEN – RUFEN – DRÜCKEN lautet die Faustformel im Notfall. Wer diese nicht kennt, ruft vielleicht noch den Notarztwagen, wenn ein Mensch leblos zusammenbricht. Das reicht hier aber nicht, denn:
- Es dauert im Durchschnitt neun Minuten, bis dieser eintrifft.
- Aber bereits nach drei Minuten ohne Sauerstoff ist das Gehirn meist geschädigt.
- Nach fünf Minuten ohne schlagendes Herz oder Herzdruckmassage und ohne Sauerstoff ist das Gehirn meist tot.
Wir sind deshalb als Mediziner darauf angewiesen, dass bei unseren Patienten bis zum Eintreffen des Rettungswagens die Pumpleistung des Herzens direkt und ohne zu zögern von den Angehörigen, Freunden oder fremden Menschen in nächster Nähe übernommen wird. Das erfordert nur ein wenig Wissen und ein wenig Mut.“
Vorbild Dänemark: Reanimationsquote verdreifacht
Dänemark gehe als Vorbild voran, heißt es weiter. Dort wurde im Jahr 2005 der Wiederbelebungs-Unterricht gesetzlich festgeschrieben und Kinder in der Schule in Wiederbelebung ausgebildet. Die Kinder hätten keine Angst zu helfen, würden das Gelernte in die Familien und weiter in die Gesellschaft tragen. „Die Überlebensrate bei einem Herz-Kreislaufstillstand hat sich seither bei unseren nördlichen Nachbarn verdreifacht. Das können wir auch in Deutschland schaffen! (…) Etablieren Sie zwei Schulstunden Wiederbelebungs-Unterricht einmal im Jahr ab der siebten Klasse in allen Schulen!“, so die DIVI.
85.000 Ja-Stimmen aus der Bevölkerung konnten bisher noch nichts erwirken
Ebenfalls weist die Fachgesellschaft auf vergangene Aktionen und Kampagnen hin, die bisher nicht zur Etablierung des Wiederbelebungsunterrichts geführt haben. „Sie können in Ihrem Bundesland mutig den Anfang machen“, animieren die Intensiv- und Notfallmediziner die Kultusministerien. Zum Hintergrund: Bereits im vergangenen September hat das Aktionsbündnis „Wir beleben Deutschland wieder“, dem die DIVI angehört, eine viel beachtete Kampagne gestartet. #ichrettedeinleben, initiiert vom Deutschen Rat für Wiederbelebung gemeinsam mit Doc Caro, hat als Kampagne in den Social-Media-Kanälen und in der Presse innerhalb der Bevölkerung große Unterstützung erfahren. 84.972 Bürger haben die Petition für die Einführung von Wiederbelebungs-Unterricht öffentlich unterzeichnet. Sie wurde im Mai vor dem Bundestag vor laufender Fernsehkamera an den Petitionsausschuss des Bundestages überreicht. Bisher noch ohne Erfolg.
Um Leben zu retten, brauche es etwas Mut, schreiben die Mediziner am Ende des Briefes. „Seien Sie also mutig! Werden Sie Lebensretter! Mütter und Väter, Söhne und Töchter werden es Ihnen danken“
Ansprechpartnerin für Journalisten:
Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
presse@divi.de
Tel +49 (0)89 230 69 60 21
www.divi.de/presse
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)
Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.
Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de
https://www.divi.de/presse/pressemeldungen/pm-offener-brief-divi-fordert-wiederb...
Präsidium der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
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