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11.11.2022 10:12

DIVI kritisiert Triage-Gesetz

Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.

    Der Bundestag hat heute über das Triage-Gesetz entschieden. Zum vorgelegten Referentenentwurf dieses Gesetzes hatte am 14. Juni 2022 die AWMF Taskforce COVID-19 Leitlinien – der die DIVI angehört und vor allem in dieser Angelegenheit federführend beteiligt war – eine Stellungnahme abgegeben. Die vier sehr deutlich gemachten Kritikpunkte am Gesetzentwurf mit entsprechenden Formulierungsvorschlägen wurden jedoch nicht berücksichtig. „Die DIVI bedauert dies außerordentlich“, sagt DIVI-Präsident Prof. Gernot Marx, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care am Universitätsklinikum Aachen.

    „Alle sind sich einig, dass medizinisch solch schwierige Entscheidungen nur mit Blick auf die Erfolgswahrscheinlichkeit einer intensivmedizinischen Behandlung getroffen werden können. Im Zweifelsfall wird der Patient priorisiert behandelt, von dem wir glauben, dass er die beste Chance hat, durch die Intensivmedizin zu überleben“, erklärt er. Das heutige Gesetz will es aber anders.

    Es geht um §5c ISchG Abs. 2, Satz 4: „Bereits zugeteilte überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten sind von der Zuteilungsentscheidung ausgenommen“, heißt es im Gesetzestext. Wer also schon in einem Bett liegt, wird mit Sicherheit behandelt. Wenn nur noch ein Bett in ganz Deutschland frei ist, wird unter all den Patienten entschieden, die derzeit in der Notaufnahme oder den Normalstationen als intensivpflichtig eingeschätzt werden – die aber eventuell viel größere Überlebenschancen haben als einige der Patienten, die bereits auf den Intensivstationen in Behandlung sind. „Diese ‚First-come-first-serve‘-Vergabe von Intensivmedizinressourcen lehnen wir strikt ab, ebenso wie die Möglichkeit eines simplen Losverfahrens“, erklärt Prof. Uwe Janssens, der für die DIVI vor zwei Jahren als Präsident und Sprecher der DIVI-Arbeitsgruppe Ethik federführend an der medizinischen Leitlinie zur Triage beteiligt war, wie auch an der formulierten Stellungnahme der Taskforce COVID-19 Leitlinien.

    Keine Auswahl nach dem Prinzip ‚First-come-first-serve‘

    „Deutlich gesagt: Das jetzt gesetzlich formulierte Verbot einer Ex-Post-Priorisierung wird unweigerlich zu mehr vermeidbaren Todesfällen führen!“, ist Janssens überzeugt. Denn dieses Verbot werde sich jetzt auch deutlich auf den Alltag eines Intensivmediziners auswirken: „Das Verbot der Ex-Post-Priorisierung wird es – und das nicht nur unter Pandemiebedingungen – Ärztinnen und Ärzten deutlich erschweren, Therapiezieländerungen im klinischen Alltag umzusetzen.“ Das aber wiederum ist gelebte Praxis in der Intensivmedizin.
    „Ich bin mir sicher, dass aus Sorge vor zivil-, straf- sowie aus berufsrechtlichen Konsequenzen gebotene Therapiezieländerungen nicht mehr vorgenommen werden.“ Die derzeitig vorgesehene Gesetzgebung setzt dieses medizinethisch gebotene Handeln indirekt außer Kraft.“
    Zahlreiche Experten unterschiedlicher Disziplinen haben den Gesetzesentwurf genau analysiert und ihre Kritik auf vier Punkte gebracht“, so DIVI-Präsident Marx. „Die DIVI fordert deshalb die Berücksichtigung dieser im Triage-Gesetz, wenn wir auch hoffen, dieses niemals anwenden zu müssen.“

    Ansprechpartner für Journalisten:

    Nina Meckel
    Pressesprecherin der DIVI

    presse@divi.de
    Tel +49 (0)89 230 69 60 21

    www.divi.de/presse

    Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)

    Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
    Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

    Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de


    Weitere Informationen:

    https://www.divi.de/presse/pressemeldungen/pm-divi-kritisiert-triage-gesetz
    https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/dateien/stellungnahmen/2022/20220722-...


    Bilder

    DIVI-Präsident Prof. Gernot Marx (links) und DIVI-Past Präsident Prof. Uwe Janssens
    DIVI-Präsident Prof. Gernot Marx (links) und DIVI-Past Präsident Prof. Uwe Janssens
    Daniel Carreño+Thomas Weiland


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    DIVI-Präsident Prof. Gernot Marx (links) und DIVI-Past Präsident Prof. Uwe Janssens


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