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21.05.2004 13:31

Senat kritisiert Landeshochschulgesetz

Dr. Elisabeth Zuber-Knost Presse und Kommunikation
Universität Karlsruhe (TH) - Forschungsuniversität.gegründet 1825

    Senat kritisiert Landeshochschulgesetz

    Stellungnahme gegen neue Studienmodelle und unternehmerische Strukturen

    Die Universität Karlsruhe hat ihre Kritik am Entwurf des neuen Landeshochschulgesetzes bekräftigt. Der Senat der Fridericiana hat eine Stellungnahme verabschiedet, in der er die im Gesetz festgeschriebene generelle Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen sowie die Konzeption des Bachelor als Regelabschluss an technischen Universitäten sehr kritisch sieht. Das Gremium warnt das Land davor, die Ausbildung zum Diplom-Ingenieur aufzugeben: Gerade in den Ingenieurwissenschaften genieße sie national wie international hohe Anerkennung. Sie liefere hohe Qualität, die auf soliden Grundlagen in Mathematik und Naturwissenschaften basiert, vermittle umfassende praktische Kenntnisse und biete eine fachspezifische Vertiefung. "Dies kann durch den Regelabschluss eines verkürzten Bachelorstudiengangs nicht erreicht werden", so Professor Hippler, der Vorsitzende des Senats und Rektor der Universität.

    Für falsch hält der Senat auch die im Gesetz vorgesehene mögliche Einteilung des Studienjahres in Trimester. Bundesweit wäre dies ein Alleingang des Landes Baden-Württemberg, der die Mobilität der Studierenden wie auch die Forschung an der Universität in einem nicht vertretbaren Umfang einschränken würde.

    Der Senat wendet sich auch gegen die Pläne des Landes, die Verwaltung der Hochschulen nach dem Vorbild eines Unternehmens zu reformieren. Unter anderem will das Land die Hochschulräte in Aufsichtsräte umwandeln. Das bislang praktizierte Prinzip der Selbstverwaltung mit gemischt besetzten Gremien, so schreibt der Senat, passe aber am besten zu den Bedürfnissen der Universität. Es zu ändern würde nur dann Sinn ergeben, wenn die Autonomie der Hochschulen auch im Verhältnis zum Landesministerium gestärkt werde. Davon aber könne keine Rede sein - und so führe die geplante Reform dazu, dass insbesondere der Senat als originäres Organ der Selbstverwaltung an Bedeutung verliere. Zum Beispiel bestimmt er nach dem neuen Gesetz nicht mehr über seinen Vorsitzenden, den Rektor. Auch die Fakultätsräte würden geschwächt.

    Der Senat spricht sich weiter dafür aus, dass auch das neue Gesetz eine Klausel enthält, die der Universität Spielräume lässt. Nur so sei eine flexible Anpassung ihrer Strukturen an die sich schnell ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen möglich.

    Für abwegig hält der Senat schließlich die Einschätzung der Landesregierung, die Umsetzung des Gesetzes verursache keine höheren Kosten. Etwa die Akkreditierung von Studiengängen im Fünf-Jahres-Rhythmus oder die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats seien nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln zu leisten.

    Nähere Informationen:
    Klaus Rümmele
    Presse und Kommunikation
    Telefon: 0721/608-8153
    E-Mail: ruemmele@verwaltung.uni-karlsruhe.de


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-karlsruhe.de/~presse/pm_1711.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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