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02.12.1998 12:17

Gemeinsame Presseerklärung der Fakultätentage und des Deutschen Hochschulverbandes

Dr. Kristijan Domiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Hochschulverband

    Fakultätentage und Deutscher Hochschulverband einigen sich auf Grundpositionen zur Hochschulreform

    Angesichts der umfassenden und tiefgreifenden Pläne zur Reform der Universitäten haben die Fakultätentage als Vertretung der universitären Fächer und der Deutsche Hochschulverband als fächerübergreifende Berufsvertretung aller Universitätslehrer eine engere Zusammenarbeit vereinbart. Auf einer Tagung in Bonn am 19. November erzielten die Vorsitzenden der Fakultä tentage und das Präsidium des Deutschen Hochschulverbandes weitestgehende Einigung zu den derzeit kontrovers diskutierten Fragen der Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen, der Akkreditierung von Studiengängen, der leistungsgerechten Besoldung von Hochschullehrern und der Zurückdrängung der Habilitation.

    Im einzelnen verständigten sich die Vorsitzenden der Fakultätentage und das Präsidium des Hochschulverbandes auf folgende Positionen:

    Einführung von Bachelor- und Masterstudiengägen
    Einzelnen Fakultäten ist es unbenommen, neue Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschlüs sen einzurichten und zu erproben. Eine flächendeckende, generelle Umstellung auf das anglo- amerikanische Studiensystem ist nicht sinnvoll. Der Bachelor-Abschluß an Universitäten muß eine Ausbildung durch Wissenschaft gewährleisten und universitären Ansprüchen genügen. Der Mastergrad an Fachhochschulen hat wie das Diplom den Klammerzusatz (FH) aufzuweisen.

    Akkreditierung
    Je unübersichtlicher das Studienangebot in Deutschland wird, desto notwendiger wird eine Akkreditierung von Studiengängen. An der Akkreditierung sind der Staat und die Hochschulen angemessen zu beteiligen. Eine Monopolstellung durch eine zentrale Akkreditierungsagentur wird abgelehnt. Vielmehr wird ein (internationaler) Wettbewerb unterschiedlicher Akkreditie rungsverbünde befürwortet. In Akkreditierungsverfahren ist sicherzustellen, daß die Qualitätsent scheidung von den universitären Fachvertretern gefällt wird. Andere Beteiligte, wie staatliche Instanzen, Vertreter der Berufspraxis und der Studierenden, dürfen die Fachvertreter nicht majorisieren.

    Leistungsgerechte Besoldung
    Das gegenwärtige Besoldungssystem für Professoren, das Berufungen honoriert, ist leistungs bezogen. Darüber hinaus sind höhere Flexibilität und größere Besoldungsspielräume notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Universität zu sichern. Die von der Hochschulrektorenkonfe renz vorgeschlagene Absenkung der Grundbesoldung wird ebenso abgelehnt wie ein einheitliches Eingangsamt für Fachhochschullehrer und Universitätsprofessoren. Das Modell der Hoch schulrektorenkonferenz spielt den Finanzministern in die Hände. Eine leistungsgerechte Besol dung für Universitätsprofessoren muß vor allem Forschungsleistungen honorieren.

    Habilitation
    Um Hochschullehrer zu werden, bedarf es über die Promotion hinaus eines zweiten Nachweises der wissenschaftlichen Qualifikation. In einer Vielzahl von Fächern wird dieser Nachweis durch die Habilitation geführt. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben. Im Rahmen der Fächerkultur ist aber eine Vielfalt von Habilitationsformen denkbar. Dazu kann auch die Zusammenfassung mehrerer Aufsätze in renommierten Fachzeitschriften zu einer gemeinsamen Habilitationsleistung gehören. In jedem Fall ist dafür Sorge zu tragen, daß das Erstberufungsalter deutlich abgesenkt wird, ohne gleichzeitig die Qualifikationsanforderungen zu mindern.

    Bonn, 2. Dezember 1998


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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