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30.11.2022 16:44

BIBB-Präsident Esser: „Ausländische Fachkräfte fair und langfristig integrieren“

Elzona Abdija Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

    Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Fachkräfteeinwanderung aus Dritt-staaten erklärt BIBB-Präsident Esser: „Die Eckpunkte enthalten wichtige Maßnahmen zur weiteren Bekämpfung des Fachkräftemangels in Deutschland." Ziel muss es sein, die Fachkräfte fair und langfristig zu integrieren.

    Berufsanerkennung weiter stärken und optimieren

    Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten erklärt der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), Friedrich Hubert Esser: „Die Eckpunkte enthalten wichtige Maßnahmen zur weiteren Bekämpfung des Fachkräftemangels in Deutschland. Mit Blick auf Qualitätssicherung und die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ist es insbesondere richtig und wichtig, dass der Fachkräftegewinnung über anerkannte ausländische Berufsabschlüsse weiterhin ein hoher Stellenwert zukommt. Ich begrüße, dass die Bundesregierung die Einwanderung in die Ausbildung stärken möchte.“

    Durch die Reform des Fachkräfteeinwanderungsrechts sollen Personen aus Drittstaaten bald auch ohne anerkannten Abschluss in nicht reglementierten Berufen zum Arbeiten nach Deutschland einwandern dürfen. Auch dies sei angesichts der drohenden Fachkräftekatastrophe dringend angezeigt, betont Esser, da so mehr Arbeitskräfte schneller nach Deutschland einreisen können. „Wenn wir ausländische Fachkräfte jedoch nachhaltig und fair in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren wollen, müssen wir die Möglichkeiten der freiwilligen und nachträglichen Berufsanerkennung weiterhin bekannt machen und fördern.“

    In der Diskussion um die Fachkräfteeinwanderung ist die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zuletzt oft als Hürde thematisiert worden. Mit einem anerkannten Abschluss haben Fachkräfte in Deutschland jedoch nachweislich bessere Jobchancen, Aussicht auf ein höheres Gehalt und mehr Entwicklungsmöglichkeiten. Ein erfolgreich durchlaufenes Anerkennungsverfahren hat zudem das Potenzial, internationale Fachkräfte langfristig stärker an Deutschland zu binden. Gleichzeitig kann die Berufsanerkennung als Qualitätssiegel für deutsche Arbeitgeber fungieren und zum Erhalt der hohen Standards der deutschen Berufsbildung beitragen.

    Dass es bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen noch Optimierungsbedarf gibt, zeigen die Ergebnisse und Empfehlungen aus dem BIBB-Anerkennungsmonitoring. Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012 wurden Informations- und Beratungsangebote etabliert, Finanzierungshilfen geschaffen und Datenbanken zum Wissensmanagement aufgebaut und Kompetenzen gebündelt. Für die Gesundheitsberufe haben die Länder beispielsweise die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) gegründet, die maßgeblich zu schnelleren und einheitlicheren Prozessen in Anerkennungsverfahren beiträgt. Laut Empfehlung des BIBB-Anerkennungsmonitorings liegen die zukünftigen Herausforderungen in der Digitalisierung, der Vereinheitlichung der Antragsunterlagen und der Schaffung von geeigneten Qualifizierungsangeboten.

    Das BIBB begleitet seit 2012 im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Im Mittelpunkt der BIBB-Aktivitäten stehen das mehrsprachige Portal „Anerkennung in Deutschland“ sowie die wissenschaftlichen Untersuchungen und das Aufzeigen von Handlungsbedarfen im Rahmen des Anerkennungsmonitorings.

    Weitere Informationen:

    • <„Empfehlungen zur Optimierung der Berufsanerkennung aus Sicht des BIBB-
    Anerkennungsmonitorings“>
    • <Portal „Anerkennung in Deutschland“>

    Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Politik
    überregional
    Forschungsergebnisse, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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