Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)
kritisiert stellvertretend und im Einklang mit den organisierten Fachverbänden für
Frauengesundheit in Deutschland die wiederholt auftretenden unzumutbaren Fristen im
Rahmen von gesundheitspolitischen Verbändeanhörungen.
Berlin, im Dezember 2022 – Um die fachliche Expertise im Rahmen von
Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen, werden die 182 in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) organisierten
wissenschaftlichen Fachverbände regelmäßig im Rahmen von Verbändeanhörungen zur
Abgabe von Stellungnahmen eingeladen. Hierbei sorgen die extrem kurzen Fristen von nicht selten weniger als 48 Stunden für außerordentlichen Unmut unter den Medizinerinnen und Medizinern. So zuletzt geschehen im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (3. ÄndVO PpUGV). Das Papier wurde mit einer Frist von nur einem Tag vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an die betroffenen Fachgesellschaften übermittelt.
„Um uns adäquat mit unserer fachlichen Expertise in einen Gesetzgebungsprozess
einbringen zu können, benötigen wir ausreichend Zeit, um einen internen fachlichen
Abstimmungsprozess im Sinne der uns anvertrauten Patientinnen erfolgreich
abschließen zu können. Die aktuell vorgegebenen Fristen sind eine reine Farce!“
Prof. Barbara Schmalfeldt,
DGGG-Präsidentin
Zum Hintergrund: Stellungnahmen werden in den meisten Fällen von ausgewiesenen
Fachvertretern und Fachvertreterinnen im Ehrenamt neben der zeitintensiven ärztlichen
Tätigkeit und entsprechenden weiteren Verpflichtungen erarbeitet. Häufig sind die Autoren in leitenden Funktionen und einen verdichteten Arbeitsalltag eingebunden. Die regelmäßig
extrem kurzen Fristen des BMG sind vor diesem Hintergrund nicht weniger als eine Zumutung und verhindern die fachliche Kontrolle von Gesetzgebungsprozessen. Die Patientensicherheit wird gefährdet und die organisatorischen Prozesse in medizinischen Einrichtungen massiv eingeschränkt.
Die AWMF hat das Bundesgesundheitsministerium in der Vergangenheit mehrmals für das
Gebaren seiner Referatsleitungen gerügt und die Ernsthaftigkeit der Verbändeanhörungen
infrage gestellt. Die Rüge wird vom DGGG-Vorstand vollumfänglich unterstützt.
Dass die Stellungnahmen mittlerweile auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums
veröffentlicht werden, gleicht einem Bärendienst. Transparenz im Sinne von fachlich
geführtem Austausch zu einem Verfahren muss von vornherein gewährleistet sein.
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Pressekontakt
Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus I Katja Mader
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Jägerstraße 58-60
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30-514 88 3333
E-Mail: presse@dggg.de
Internet: www.dggg.de
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) ist eine der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie hat sich der Stärkung der Fachgebiete der Frauenheilkunde und Geburtshilfe verschrieben und fördert das gesamte Fach und seine Subdisziplinen, um die Einheit des Faches Frauenheilkunde und Geburtshilfe weiter zu entwickeln. Als medizinische Fachgesellschaft engagiert sich die DGGG fortwährend für die Gesundheit von Frauen und vertritt die gesundheitlichen Bedürfnisse der Frau auch in diversen politischen Gremien.
https://www.dggg.de/die-dggg/organe-der-dggg/vorstand-1
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
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Deutsch
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