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19.12.2022 16:00

Prävention am Arbeitsplatz: Neue Arbeitsmedizinische Regel rückt die ganzheitliche Vorsorge in den Fokus

Dr. Thomas Nesseler Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.

    Gemeinsame Pressemitteilung DGAUM und VDBW e.V.:

    München, Karlsruhe, 19. Dezember 2022 - Arbeitsmedizinische Vorsorgen sollen künftig verstärkt einem ganzheitlichen Prinzip folgen. So sieht es die heute veröffentlichte neue arbeitsmedizinische Regel (AMR) vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) vor. Ziel ist es, das Präventionspotential der Arbeitswelt in Deutschland besser zu nutzen.

    Die AMR 3.3 trägt den Titel „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“. Sie eröffnet neue Perspektiven zur Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und stellt den Einstieg in eine Neukonzeption der arbeitsmedizinischen Vorsorge dar. Darüber hinaus wird das ärztliche Handeln gestärkt.

    Die wesentlichen neuen Aspekte sind:

    - Es soll im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen grundsätzlich immer auf Erkrankungen und Risikofaktoren eingegangen werden, die die Beschäftigungsfähigkeit der Probanden gefährden können.

    - Alle Gefährdungen sollen beim Vorsorgetermin berücksichtigt werden, auch Gefährdungen aus zurückliegenden Beschäftigungsverhältnissen (Latenzschäden).

    - Auch Gefährdungen, die nicht im Anhang der ArbMedVV gelistet sind, können einen Vorsorgeanlass darstellen.

    - Vorsorgeanlässe aus unterschiedlichen Anlässen sollen zusammengelegt werden.

    - Ein niederschwelliger Zugang zu arbeitsmedizinischen Sprechstunden wird empfohlen.

    - Die Wunschvorsorge soll gestärkt und vom Arbeitgeber aktiv angeboten werden.

    - Die Auswertung der Ergebnisse arbeitsmedizinischer Vorsorgen soll verstärkt werden.

    - Die Abgrenzung zwischen Vorsorge und Eignungsuntersuchungen wird präzisiert.

    Die AMR wurde in einem Arbeitskreis des UA III des Ausschusses für Arbeitsmedizin erarbeitet und dort am 2. November 2022 verabschiedet. Die Autoren der neuen Regel sind überzeugt, dass mit dem beschriebenen Vorgehen das Präventionspotential des Settings „Arbeitsplatz“ besser genutzt wird.

    DGAUM-Präsident Prof. Thomas Kraus und VDBW-Präsident Dr. Wolfgang Panter erläutern:
    „Mit rund 46 Mio. Erwerbstätigen in Deutschland stellt die Arbeitswelt das mit Abstand größte Präventionssetting dar. Die neue arbeitsmedizinische Regel zeigt Wege auf, den Arbeitsplatz für die Prävention und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit besser zu nutzen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels der Gesellschaft gewinnt dies zunehmend an Bedeutung.“

    Hinweise zur Umsetzung der AMR sind in Vorbereitung. Sie werden die Akteure im Gesundheitsschutz in Unternehmen umfassend informieren und bei der Umsetzung unterstützen. Die AMR 3.3. kann auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abgerufen werden: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AMR/...

    Pressekontakt DGAUM
    Nicole Zubayr
    Verbandskommunikation
    Tel. 089/330 396-14
    E-Mail: zubayr@dgaum.de

    Pressekontakt VDBW e.V
    Dr. med. Anette Wahl-Wachendorf
    Vizepräsidentin
    Tel: 030 85781521
    E-Mail: anette.wahl-wachendorf@vdbw.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Psychologie
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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