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20.03.2023 10:23

BWL muss ökologische und soziale Nachhaltigkeitsexpertise vermitteln. Expertenstatement von Patrick Velte, Lüneburg

Bianca Volk Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e. V.

    Zur erfolgreichen Umsetzung des EU-Green Deals müssen Unternehmen vielfältige Umwelt- und Sozialkompetenzen aufweisen. VHB expert Patrick Velte, Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Accounting, Auditing & Corporate Governance, sieht hier insbesondere drei Parteien (Mitwirkende im Aufsichtsrat, in der internen Revision und Wirtschaftsprüfung) in der Pflicht.

    Nachhaltigkeitsexpertise in der Internen Revision
    Nach dem Wirecard-Skandal hat der deutsche Gesetzgeber börsennotierten Aktiengesellschaften die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems auferlegt. Hierzu zählt auch ein Compliance Management-System. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll, so der Deutsche Corporate Governance-Kodex, auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit erweitert werden. Zwangsläufig muss auch die interne Revision künftig über eine angemessene Nachhaltigkeitsexpertise verfügen und diese Systeme regelmäßig über-wachen.

    Nachhaltigkeitsexpertise im Aufsichtsrat
    Nach der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wird die Überwachung der Nachhaltigkeitsberichte und der dahinterstehenden Systeme durch den Prüfungsausschuss obligatorisch. Zudem empfiehlt der Kodex die Aufnahme von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats. Ökologische Expertise im Prüfungsausschuss verträgt sich bislang nicht mit dem traditionellen ökonomisch oder juristisch geprägten Kompetenzprofil. Wir müssen uns fragen, ob kurzfristig genügend Kandidat:innen als Sustainability Experts zur Verfügung stehen.

    Nachhaltigkeitsexpertise beim Wirtschaftsprüfer
    Die CSRD sieht eine inhaltliche Pflichtprüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch den Wirtschaftsprüfer vor. Schätzungen zufolge werden künftig ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland unter die Berichts- und Prüfungspflicht fallen. Dies betrifft auch in hohem Maße mittelständische Unternehmen. Die Ausübung des CSRD-Mitgliedsstaatenwahlrechts, andere Anbieter außerhalb des Berufs-stands mit dieser Prüfung zu beauftragen, ist in Deutschland wahrscheinlich. Ob mit den Nachhal-tigkeitsthemen das langjährige Nachwuchsproblem im Bereich Wirtschaftsprüfung bei der jungen Generation überwunden werden kann, ist noch unklar.

    Fazit: Hochschulen und Universitäten müssen ihre BWL-Studiengänge konsequent auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit ausrichten, um künftige Nachhaltigkeitsexpert:innen auszubilden.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. Patrick Velte
    Leuphana Universität Lüneburg
    Institut für Management, Accounting & Finance (IMAF)
    velte@leuphana.de


    Originalpublikation:

    https://s.gwdg.de/FWwV18


    Weitere Informationen:

    https://vhbonline.org/vhb-experts


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Pädagogik / Bildung, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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