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22.03.2023 14:39

Attraktiver für wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs: Landtag beschließt neue Graduiertenförderung

Christian Moeller Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

    Der Landtag hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für eine attraktivere Förderung des wissenschaftlichen Spitzennachwuchses in Mecklenburg- Vorpommern beschlossen. Das neue Landesgraduiertenförderungsgesetz sieht deutliche Verbesserungen bei der Nachwuchsförderung insbesondere bei der Stipendiendauer und der finanziellen Unterstützung von Stipendiatinnen und Stipendiaten vor.

    Der Landtag hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für eine attraktivere Förderung des wissenschaftlichen Spitzennachwuchses in Mecklenburg- Vorpommern beschlossen. Das neue Landesgraduiertenförderungsgesetz sieht deutliche Verbesserungen bei der Nachwuchsförderung insbesondere bei der Stipendiendauer und der finanziellen Unterstützung von Stipendiatinnen und Stipendiaten vor.

    Wissenschaftsministerin Bettina Martin erklärt dazu: „Wir haben mit den neuen Landesstipendien deutlich bessere Bedingungen im nationalen und internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe geschaffen. Für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs in Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun eine deutlich attraktivere Förderung.“

    Junge Forschende erhalten künftig höhere Stipendien, nämlich statt 1.000 bzw. 1.100 EUR monatlich 1.500 EUR. Das trägt den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung und schafft bessere Bedingungen als in Nachbarbundesländern. Die Regelzeit für die wissenschaftlichen Stipendien wird von zwei auf drei Jahre ausgeweitet. In der künstlerischen Nachwuchsförderung können mehr Kunstschaffende in den Genuss eines Caspar-David-Friedrich-Stipendiums kommen.

    „Die Lebens- und Arbeitsbedingungen für junge Forschende und Kunstschaffende sind heute andere als vor rund 15 Jahren, als das erste Landesgraduiertenförderungsgesetz erlassen wurde. Wir passen nun die Stipendien für eine Promotion an die veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an und machen diese Stipendien wettbewerbsfähig. Denn für die Innovationskraft unseres Landes ist es wichtig, dass wir den Wettlauf um die klügsten Köpfe gewinnen. Das neue Landesgraduiertenförderungsgesetz wird uns dabei helfen, indem wir junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf ihrem Weg zur Promotion besser unterstützen“, so Martin.

    Die wesentlichen Eckpunkte der Neuaufstellung der Landesgraduiertenförderung sind:

    Stipendien für wissenschaftliche und künstlerische Vorhaben wettbewerbsfähig machen und an veränderte Lebensbedingungen anpassen
    Die Graduiertenförderung wird attraktiver und das Leben für junge Forschende und Kunstschaffende erleichtert. Das Stipendium steigt auf 1.500 EUR monatlich. Das alte Stipendium in Höhe von 1.000 EUR bzw. 1.100 EUR war nicht mehr auskömmlich und im Vergleich zu anderen Stipendien im Bundesgebiet nicht wettbewerbsfähig.

    Erhöhung des Frauenanteils in Wissenschaft und Kunst
    Bei der Stipendienvergabe rückt die Frauenförderung stärker in den Mittelpunkt. Wenn in einer jeweiligen Fachwissenschaft oder in einer Kunstrichtung der Frauenanteil unter den wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeitenden unter 50 Prozent an der betreffenden Hochschule beträgt, so ist das Stipendium bei gleichwertiger Qualifikation an die weibliche Bewerberin zu vergeben. Diese Regelung gilt so lange, bis ein ausgeglichenes Verhältnis von Frauen und Männern besteht. Gleiches gilt, wenn Männer unterrepräsentiert sind.

    Verlängerung der wissenschaftlichen Stipendien auf drei Jahre - mehr Zeit für Forschung und weniger Bürokratie
    Die Anforderungen in der Wissenschaft haben sich geändert. Es wird viel häufiger interdisziplinär und vor allem auch international gearbeitet. Das braucht mehr Zeit für Forschung. Den Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern steht ein volles Jahr mehr für ihre Forschung zur Verfügung. Mehr Zeit gewinnen sie auch durch reduzierten bürokratischen Aufwand für die Dokumentation der Forschungsarbeiten zum Stipendienende.

    Förderung der Interdisziplinarität: Zweitbetreuer muss nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern sein
    Die Doktorandinnen und Doktoranden können auch Professorinnen und Professoren von Hochschulen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns als Zweitbetreuer gewinnen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind damit auch deutlich flexibler bei der Auswahl ihrer Betreuerinnen und Betreuer. Dies fördert zudem Interdisziplinarität und Internationalität der Forschungsvorhaben.

    Mehr Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs
    Mit künftig drei Caspar-David-Friedrich-Stipendien pro Jahr wird die künstlerische Nachwuchsförderung gestärkt. Bisher wurde nur ein Stipendium pro Semester vergeben. Ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium hat eine Laufzeit von einem Jahr. Diese Förderdauer hat sich bewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann es eine Verlängerung um drei Monate geben.

    Modernisierung des Gesetzes selbst
    Der Gesetzestext wurde redaktionell überarbeitet. Fristen und weitere Angaben wurden aktualisiert.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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