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27.04.2023 15:32

Nach Verleihung des Promotionsrechts: HAWs vereinbaren Details der Zusammenarbeit im Promotionskolleg NRW

Robert von Olberg Geschäftsstelle (derzeit an der FH Münster)
Hochschulen NRW – Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften e.V.

    Die 21 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) in Nordrhein-Westfalen haben während der Sitzung ihrer Landesrektor_innenkonferenz am 27.04.2023 in der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin Details der Zusammenarbeit im neuen Promotionskolleg NRW (PK NRW) vereinbart.

    Die 21 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) in Nordrhein-Westfalen haben während der Sitzung ihrer Landesrektor_innenkonferenz am 27.04.2023 in der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin Details der Zusammenarbeit im neuen Promotionskolleg NRW (PK NRW) vereinbart. Am 17.11.2022 hatte NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes dem PK NRW bei einem Festakt in Essen feierlich das Promotionsrecht verliehen und damit den Grundstein für eine echte Innovation in der nordrhein-westfälischen Wissenschaftslandschaft gelegt: Erstmals sind im PK NRW Promotionen unter Betreuung von Professor_innen von HAWs ohne Kooperation mit einer Universität möglich. NRW geht mit diesem Modell einen eigenständigen Weg in einer Zeit, in der auch in andern Bundesländern das Promotionsrecht für HAWs geöffnet wird.

    „Die Kooperation der 21 HAWs im Promotionskolleg NRW ist ein Meilenstein der Hochschulentwicklung in NRW. Das PK NRW bündelt die wissenschaftlichen Kompetenzen der HAWs in Nordrhein-Westfalen und bietet dem wissenschaftlichen Nachwuchs ein exzellentes Umfeld zur akademischen Qualifikation“, erklärt Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, Präsident der Westfälischen Hochschule, Vorsitzender der Landesrektor_innenkonferenz der HAWs sowie der Trägerversammlung des PK NRW. Der Verleihung des Promotionsrechts durch das Land war eine eingehende Begutachtung des PK NRW durch den Wissenschaftsrat und eine entsprechende positive Stellungnahme für die Verleihung des Promotionsrechts vorausgegangen.

    „Mit der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen den 21 Hochschulen und dem PK NRW regeln wir die Zusammenarbeit im Promotionsgeschehen im Sinne der Empfehlungen des Wissenschaftsrates detailliert“, erläutert Prof. Dr. Martin Sternberg, Vorsitzender des PK NRW. „Wir schaffen damit Transparenz in den Abläufen und stellen die hohe Qualität der Promotionsverfahren am PK NRW sicher. So bieten wir den kooperierenden Kolleg_innen der Hochschulen sowie promotionsinteressierten Nachwuchswissenschaftler_innen von HAWs und Universitäten eine klare Orientierung.“ Die Prozesse für die Annahme sowie die Einschreibung als Doktorand_in werden im Laufe des Sommers starten.

    Nähere Informationen: www.pknrw.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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