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09.06.2004 11:21

HRK: Studienbeiträge als Drittmittel für die Lehre ermöglichen

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz fordert für die Hochschulen die Möglichkeit, Studienbeiträge von den Studierenden zu erheben. Nur so werde es möglich sein, die Qualität des Lehrangebots langfristig zu sichern. Dies ist ein Ergebnis des Zusammentreffens vom 8. Juni in Bonn. Das Plenum betonte jedoch mit Nachdruck, die Einführung von Beiträgen der Studierenden entlasse den Staat nicht aus seiner Verantwortung für die Ausbildung der jungen Menschen.

    "Der Staat muss die notwendige Grundfinanzierung verlässlich sichern", erläuterte dazu HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens am 9. Juni vor der Presse in Berlin. "Der Anteil privater Mittel an der Finanzierung der Hochschulen liegt in Deutschland mit etwa sechs Prozent sehr niedrig und resultiert fast ausschließlich aus der Einwerbung privater Drittmittel für die Forschung", so Gaehtgens weiter. "Eine Aufstockung dieses Anteils scheint angemessen. Im Bereich der Finanzierung der Forschung ist es möglich, auf die rückläufige staatliche Grundfinanzierung durch Einwerbung von Drittmitteln zu reagieren. Eine entsprechende Möglichkeit muss für die Lehre dringend geschaffen werden. Insofern müssen Studienbeiträge den Charakter von Drittmitteln für die Lehre haben. Studienbeiträge können aber die Hochschulen nicht sanieren. Selbst in den USA decken die Studiengebühren nur 20 Prozent des Finanzbedarfs der Hochschulen. "

    Als Bedingung für die Erhebung von Studienbeiträgen muss nach Überzeugung des HRK-Plenums gelten, dass:
    1. der Staat seine Finanzaufwendungen für die Hochschulen nicht im Gegenzug reduziert,
    2. die Hochschulen die Einnahmen eigenverantwortlich für die Qualität der Lehre einsetzen können,
    3. die einzelne Hochschule selbst entscheiden kann, ob und in welcher Höhe sie Beiträge erhebt,
    4. die Studienbeiträge sozial Benachteiligte nicht vom Studium fernhalten werden.

    Zur Einführung empfiehlt die HRK eine Eingangsphase mit niedrigen Beiträgen und einer einheitlichen Obergrenze in der Größenordnung von 500 Euro pro Semester. In einer zweiten Phase sollen die Hochschulen die Beiträge innerhalb eines vom Staat festzulegenden Korridors selbstständig, gegebenenfalls auch nach Fächern differenziert, festlegen können. Zu diesem Zeitpunkt muss ein funktionierendes System staatlicher Stipendien oder Kreditsicherung installiert sein.

    Die HRK erwartet von einem Beitragssystem eine Reihe positiver Effekte: Der Wettbewerb zwischen den Hochschulen um die Qualität ihres Lehrangebots würde angeregt. Die

    Studienzeiten würden verkürzt. Die Studierenden würden ihre Studienentscheidungen und -strategien bewusster und verantwortungsvoller treffen und die Bereitschaft der Hochschulen würde angeregt, die Qualität und den Stellenwert der Lehre zu erhöhen.

    So soll ein produktiver Wettbewerb um die besten Lehrbedingungen entstehen, der insgesamt zu einer breiten Verbesserung der Ausbildungsbedingungen und zu einem höheren Stellenwert der Lehre an den Hochschulen führt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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