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09.06.2004 14:55

Bayreuths Studenten müssen nun tiefer in die Tasche greifen

Jürgen Abel M. A. Pressestelle
Universität Bayreuth

    Mit Beginn der Rückmeldung müssen ab kommenden Montag Bayreuths Studenten tiefer in die Tasche greifen. Ein gesetzlich beschlossener Verwaltungskostenbeitrag erhöht den Semesterbetrag um 50 Euro auf nunmehr 105,70 Euro.

    Bayreuth (UBT). Bayreuths Studenten müssen - wie alle Studierenden bayerischer Hochschulen - nun tiefer in die Tasche greifen. Erstmals bei den Rückmeldungen zum Wintersemester 2004/05, die am Montag (14. Juni) beginnt und zwei Wochen dauert, wird ein vom Landtag beschlossener Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro fällig, den später auch die Neueinschreiber zu zahlen haben. Insgesamt müssen die Studierenden 105,70 Euro zahlen, wobei diese Summe sich aus dem Studentenwerksbeitrag von 35,-- Euro, der zusätzlichen Kostenpauschale von 20,70 Euro für das Semesterticket und dem neuen Verwaltungskostenbeitrag zusammensetzt.
    Ausgenommen von der Beitragspflicht sind ausländische Studenten, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommen, von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren oder im Rahmen von Förderprogrammen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder finanziert werden, immatrikuliert sind.
    Und wenn ein Student binnen eines Monats nach Semesterbeginn (1. Oktober oder 1. April) in einem zulassungsbeschränkten Studiengang an einer anderen Hochschule zugelassen oder immatrikuliert wird, erläßt die Universität den Betroffenen auf Antrag und im Einzelfall die fälligen Semestergebühren.
    Der Verwaltungskostenbeitrag, den der Freistaat im Nachtragshaushaltsgesetzes 2004 im Frühjahr festgelegt hatte, stellt einen Unkostenbeitrag für bisher kostenfreie Verwaltungsleistungen der Hochschulen dar, wie etwa die zentrale Studienberatung, die Vermittlung von Praktika, den Service der Auslandsämter oder für Immatrikulation, Exmatrikulation, Beurlaubung und Rückmeldung.
    Die Einnahmen aus dem Verwaltungskostenbeitrag sollen laut Wissenschaftsministerium dazu beitragen, dass die durch die Einnahmesituation der staatlichen Haushalte beschlossenen Einsparungen bei den Hochschulen geringer ausfallen. Mit den Einnahmen von rund 22 Mio. Euro im Wissenschaftshaushalt hätten bei den Haushaltsberatungen rund 450 Stellen - vor allem für den akademischen Nachwuchs - gesichert werden können, die sonst vom Finanzministerium eingezogen worden wären.
    Verwaltungsgebühren werden bereits in Baden-Württemberg (40 Euro pro Semester) und Niedersachsen (50 Euro pro Semester) erhoben.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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