Im Rahmen ihrer heutigen Sitzung hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) erste milliardenschwere Haushaltsentscheidungen zugunsten der Forschung für das Jahr 2024 getroffen.
Zugunsten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat sie eine Förderentscheidung in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro getroffen. Darin enthalten ist die institutionelle Förderung in Höhe von ca. 2,6 Milliarden Euro und Mittel für Programmpauschalen in Höhe von ca. 530 Millionen Euro. Darüber hinaus erhält die DFG Mittel von Bund und Ländern zur Projektförderung in Höhe von ca. 570 Millionen Euro. Darunter fallen Mittel für die Exzellenzstrategie, für die Förderung von Großgeräten an Hochschulen und für die Nationale Forschungsdateninfrastruktur. Die DFG ist die zentrale und größte Förderorganisation für die Forschung in Deutschland. Ihre Kernaufgabe besteht in der Finanzierung von Forschungsvorhaben in Hochschulen und Forschungsinstituten und gleichzeitig in der Auswahl der besten dieser Vorhaben im Wett-bewerb. Bund und Länder fördern die Deutsche Forschungsgemeinschaft gemäß den im GWK-Abkommen und in der Ausführungsvereinbarung DFG (AV-DFG) enthaltenen Regeln gemein-sam mit einer institutionellen Förderung im Verhältnis 58 Prozent (Bund) zu 42 Prozent (Länder).
Für die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) hat die GWK für das Haushaltsjahr 2024 eine ge-meinsame Zuwendung von Bund und Ländern in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro beschlossen. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) ist eine der führenden deutschen Institutionen im Be-reich der Grundlagenforschung und unterhält derzeit 85 Forschungsinstitute und Forschungs-stellen. Bund und Länder fördern die MPG im Grundsatz gemäß den im GWK-Abkommen und in der Ausführungsvereinbarung MPG (AV-MPG) enthaltenen Regeln gemeinsam im Verhältnis von 50 Prozent (Bund) zu 50 Prozent (Länder).
Für das Nationale Hochleistungsrechnen an Hochschulen (NHR) stellen Bund und Länder je zur Hälfte auch für das Haushaltsjahr 2024 gemeinsam insgesamt bis zu 62,5 Millionen Euro bereit. Gefördert werden damit bundesweit insgesamt neun Rechenzentren von Hochschulen bzw. von Hochschulverbünden, die flächendeckende und bedarfsgerechte Hochleistungsrechenkapazitäten für die wissenschaftliche Forschung an Hochschulen bereitstellen und in einem nationalen Verbund die fachlichen und methodischen Stärken von Hochleistungsrechenzentren weiterentwickeln.
Bereits im Mai hat die GWK beschlossen, dass das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) für 2024 eine gemeinsame institutionelle Zuwendung des Bundes und der Länder in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro erhält. Bund und Länder fördern das DZHW im Verhältnis 70 Prozent (Bund) zu 30 Prozent (Länder). Das DZHW hat zum Ziel, die Hochschul- und Wissenschaftsforschung in Deutschland weiter zu stärken sowie die Exzellenz der wissenschaftlichen Forschung zu erhöhen. Darüber hinaus erbringt das DZHW forschungsbasierte Dienstleistungen für die Hochschul- und Wissenschaftspolitik. Das DZHW führt Forschungsvorhaben, Datenerhebungen und Dauerbeobachtungen durch und betreibt ein Forschungsdatenzentrum.
Weitere Haushaltsentscheidungen für 2024 wird die GWK in ihrer nächsten Sitzung am
3. November 2023 treffen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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Deutsch
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