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21.07.2023 15:26

TU Berlin: Viertelparitätischer Wahlkonvent beschlossen

Stefanie Terp Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni
Technische Universität Berlin

    Gremien der TU Berlin beschließen neue Grundordnung / Weiterreichung an die Senatsverwaltung zur Genehmigung

    Die Technische Universität Berlin hat über eine neue Grundordnung abgestimmt und damit beschlossen. In mehreren Sitzungen und Klausurtagungen haben die Mitglieder des (Erweiterten) Akademischen Senats sie erstellt. Vorausgegangen war eine jahrelange Diskussion um die Einführung der Viertelparität, also der Stimmgleichheit aller vier Statusgruppen bei Präsidiumswahlen. Die Universität hat sich auf einen viertelparitätisch besetzten Wahlkonvent geeinigt. Auch das Kuratorium hat am 21. Juli 2023 der neuen Grundordnung zugestimmt. Diese Fassung wird nun an die zuständige Senatsverwaltung zur Genehmigung weitergereicht. Nach Genehmigung und Veröffentlichung im Amtsblatt der Universität tritt sie in Kraft.

    „Mit dem Beschluss für einen viertelparitätischen Wahlkonvent haben wir einen historischen Schritt hin zu mehr Gleichstellung und Mitbestimmung getan. Dieser Beschluss würdigt, dass Student*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik Service und Verwaltung und Professor*innen unsere Universität gleichermaßen tragen. Mit der Amtszeitbegrenzung für das Präsident*innenamt sowie für die Vizepräsident*innen ist außerdem ein zentrales demokratisches Element etabliert, dass für Erneuerung sorgt und vor Machtmissbrauch schützt“, so Prof. Dr. Geraldine Rauch, Präsidentin der TU Berlin.

    Interview zu den Details
    Hier lesen Sie das Interview mit Annette Hiller, Leiterin des Referats für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung der TU Berlin, die den Prozess eng begleitete: https://www.tu.berlin/go230131/

    Überblick zu den Änderungen in der Grundordnung der TU Berlin

    Der Viertelparitätische Wahlkonvent soll künftig die Mitglieder des Präsidiums wählen. Ebenso gibt es die Möglichkeit, eine Findungskommission für die Ämter Präsident*in und Kanzler*in einzurichten. Die*der Kanzler*in ist Mitglied des Präsidiums und wird nicht mehr durch das Kuratorium gewählt.

    Die Amtszeiten für die Ämter Präsident*in und Vizepräsident*in beträgt 4 Jahre. Eine Verkürzung ist möglich. Es ist eine einmalige Wiederwahl möglich. Bisher gab es keine Begrenzung der Amtszeiten. Die Vizepräsident*innen 1 bis 3 sind hauptamtlich und die Stellen werden ausgeschrieben. Weitere Vizepräsident*innen sind möglich.

    Die Amtszeit des Kanzlers bzw. der Kanzlerin beträgt 6 Jahre, eine Wiederwahl ist (unbegrenzt) möglich. Die Beschäftigung geschieht über ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis.

    Die Mitwirkung in der Akademischen Selbstverwaltung wird gestärkt dadurch, dass die Sitzungsteilnahme sowie die Vor- und Nachbereitung Dienstzeit ist. Vorsitzende von Gremien und weibliche Mitglieder in Gremien, in denen Frauen deutlich unterrepräsentiert sind, können sich die Aufwandszeit durch Lehrverpflichtungsreduktion, Freistellung oder Aufwandsentschädigung kompensieren lassen. Student*innen wird Sitzungsgeld gezahlt, auch wenn ihr Gremium nicht in den Anwendungsbereich der Hochschulsitzungsgeldverordnung fällt. Studentische Wahlhelfer*innen erhalten ebenfalls eine Aufwandsentschädigung.

    Es wird ein Angehörigenstatus für TU-nahe Personen auf Antrag möglich sein. Er begründet das Recht zur Nutzung von Infrastruktur und Services der Hochschule. Das ist auch bedeutsam für die Kooperation innerhalb der Berlin University Alliance (BUA) zum Zweck der gemeinsamen Nutzung dieser Dienste. Angehörigenstatus können auch die Mitglieder, die in Projekten der Kooperationsplattform der Berlin University Alliance (BUA) tätig sind, erhalten, um die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur im Rahmen des Berliner Exzellenzverbundes zu erleichtern.

    Der bereits bestehende Rat für nachhaltige Entwicklung wird als ständige Kommission des AS in Grundordnung aufgenommen.

    Das Präsidium muss seinen Rechenschaftsbericht alle zwei Jahre an den Erweiterten Akademischen Senat geben und jährliche Maßnahmenpläne erstellen.

    Es soll künftig die Möglichkeit geben, neue Organisationsstrukturen in den Fakultäten zu etablieren (statt oder neben Instituten), um andere Personal- und Ressourcenmodelle zu erproben.

    Dekan*innen/Prodekan*innen müssen nicht mehr Mitglied im Fakultätsrat sein, sondern nur Mitglied der Fakultät.

    Es soll Promovierendenvertreter*innen auf Fakultätsebene geben.

    Geplant sind Ansprechpersonen für Antidiskriminierung auf dezentraler Ebene. Zentral sollen eine Stelle für individuelle Diskriminierungsbeschwerden und eine Kommission für Diversität und Antidiskriminierung eingerichtet werden.

    Nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte haben eine Amtszeit von 3 Jahre. Es gibt die Möglichkeit, die Stellen zu bewerten und auszuschreiben.

    Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne:
    Stefanie Terp
    Pressesprecherin der TU Berlin
    Tel.: 030 / 314 23922
    E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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