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25.07.2023 09:00

„Ein wichtiger Meilenstein“: PHB erhält Ermächtigung zur Weiterbildung in vier Psychotherapieverfahren

Cornelia Weinberger Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Psychologische Hochschule Berlin

    Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) ist am 9. Juni 2023 vom Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten Berlin als bundesweit eine der ersten Universitäten zur Weiterbildung von Psychotherapeut:innen in den vier Richtlinienverfahren „Verhaltenstherapie“, „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“, „Systemische Therapie“ sowie „Analytische Psychotherapie“ ermächtigt worden. Sie darf damit im Rahmen der künftigen psychotherapeutischen Weiterbildungen in ihren Räumen ambulante psychotherapeutische Behandlungen durchführen.

    „Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung der Psychotherapeutengesetzreform an der PHB“, so Kanzler Dr. Günter Koch. „Wir sind meines Wissens bundesweit die erste Universität, die diese Ermächtigung erhalten hat. Wir hoffen, dass im Herbst auch die Akkreditierungsprozesse bei der Psychotherapeutenkammer Berlin abgeschlossen sind. Wenn dann noch unsere Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Vergütung der Weiterbildungsteilnehmenden positive Ergebnisse erzielen, können wir die neuen Weiterbildungen zeitnah und sicher als eine der ersten deutschen Universitäten anbieten.“

    Die Einführung der psychotherapeutischen Weiterbildungen ist der letzte Schritt - und Kernstück - der Psychotherapeutengesetzreform von 2019. Mit dieser Reform wurde die Ausbildung von Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in wesentlichen Punkten erneuert. Das universitäre Bachelor- und Masterstudium wurde umgestellt, sodass künftige Psychotherapeut:innen schon im Studium für ihre spätere Berufstätigkeit qualifiziert werden. Ein wichtiges Ziel der Reform war die Verbesserung der Situation von Psychotherapeut:innen in Ausbildung (PiA) und eine Anpassung an die Weiterbildung von Fachärzt:innen. Vor allem die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildungen ist jedoch noch an einigen Punkten unklar. Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) ist diesbezüglich als Vorreiterin in Verhandlungen mit den Krankenkassen und hofft auf eine baldige Einigung.

    "Im September finden bundesweit die Prüfungen nach der neuen Approbationsordnung statt. Auch Berlin ist erstmals dabei. Unmittelbar danach werden Weiterbildungsplätze in ausreichender Zahl gebraucht. Die Zeit drängt. Wir setzen darauf, dass der Gesetzgeber die von ihm selbst geschaffene Notlage behebt und die Verpflichtung der Krankenkassen, angemessene Mittel für die Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung zu stellen, zeitnah durchsetzt", so Dr. Günter Koch.

    Pressekontakt:
    Cornelia Weinberger
    Tel: 030/ 20 91 66 – 315
    Email: c.weinberger@phb.de

    Über die Psychologische Hochschule Berlin (PHB):
    Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) ist eine private Universität mit staatlicher Anerkennung, die in Kooperation mit dem Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen gegründet wurde. Das Angebot der PHB deckt ein vollständiges Spektrum psychologischer Ausbildung ab, das vom grundständigen Psychologiestudium über Therapieausbildungen in drei Verfahrensrichtungen bis hin zum weiterführenden Masterstudiengang in Rechtspsychologie reicht. Erstklassige wissenschaftliche Ausbildung mit größtmöglicher Praxisorientierung und der Vermittlung verfahrensübergreifender Kompetenzen zu verknüpfen, ist das Credo der PHB. In der Forschung ist die PHB drittmittelstark und legt auch hier besonderen Wert auf die Vermittlung praxisrelevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse. Der Campus der PHB befindet sich im Haus der Psychologie am Köllnischen Park in Berlin-Mitte.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Psychologie
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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