idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
31.07.2023 14:10

PM: Kein Ethik-Votum für DIVI-Schwangerenregister notwendig

Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.

    Seit rund sieben Monaten ist das DIVI-Register „Schwangere und postpartale Patientinnen auf der Intensivstation – kurz DIVI-Schwangerenregister – online. Es wurde ins Leben gerufen, um anhand von anonymisierten Patientendaten einen Überblick über notwendige Behandlungen und Anzahl schwangerer Patientinnen auf den Intensivstationen zu bekommen – und mit dem Wissen zukünftig die Situation der jungen Frauen und ihrer ungeborenen Kinder zu verbessern. „Einige Kollegen zögern noch mit der Dokumentation ihrer Fälle und fragen nach einem Ethik-Votum“, erklärt der medizinisch-wissenschaftliche Leiter des Registers, Professor Thomas Standl.

    Der Chefarzt der Klinik für Anästhesie, Operative Intensiv- und Palliativmedizin im Städtischen Klinikum Solingen hatte sich deshalb an die Ethik-Kommission seiner Ärztekammer Nordrhein gewendet. Vor wenigen Tagen erreichte ihn jetzt das Antwortschreiben: Es sei kein Ethik-Votum notwendig.

    „Es ist wunderbar, den Kollegen hiermit Antwort und Rechtssicherheit geben zu können“, freut sich Standl über den Brief der Landesärztekammer. Er zitiert: „(...) so können wir Ihnen mitteilen, dass epidemiologische Forschungsvorhaben mit anonymisierten Daten gemäß §15 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte nicht der Beratungspflicht durch die Ethik-Kommission der Ärztekammer unterliegen. Eine Beratung Ihres Forschungsvorhabens durch die Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein ist daher nicht erforderlich und wird nicht durchgeführt.“

    Schwangeren muss unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden!

    Entsprechend hofft Standl jetzt auf eine deutliche Zunahme der protokollierten Daten in den nächsten Wochen. „Ich rufe gerne und immer wieder alle Intensivstationen in Deutschland, egal welcher Größe und ob internistisch, neurologisch, anästhesiologisch oder chirurgisch geführt, auf, sich im DIVI-Schwangerenregister zu registrieren und ihre Patientendaten hier anonymisiert zu dokumentieren!“ Derzeit gebe es hierzu in ganz Deutschland keine Zahlen. Hochrechnungen der DIVI-Sektion zu Folge werden aber derzeit jährlich rund 4.500 Schwangere auf deutschen Intensivstationen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Schlaganfall, Sepsis oder Herzinfarkt behandelt.

    „Als Mediziner gleich für das Leben von zwei oder mehr Patienten verantwortlich zu sein, die noch ganz viel Leben vor sich haben – das ist einzigartig“, appelliert an die Kollegen. „Dieser Patientengruppe muss unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Und dafür benötigen wir eine solide Datengrundlage.“
    Dateneingabe nach abgeschlossener intensivmedizinischer Behandlung

    Zur Dokumentation müssen sich – wie beim DIVI-Intensivregister – die einzelnen Intensivstationen in einem kurzen Prozess registrieren. In dem maximal 10-minütigen Prozess werden unter anderem die Größe der teilnehmenden Klinik und die Anzahl der Intensivbetten abgefragt.
    Patientinnen-Daten sollen dann jeweils nach abgeschlossener intensivmedizinischer Behandlung anonymisiert abgefragt und dokumentiert werden.


    Weitere Informationen:

    https://www.divi.de/presse/pressemeldungen/pm-kein-ethik-votum-fuer-divi-schwang...


    Bilder

    Professor Thomas Standl
    Professor Thomas Standl
    Foto: Th. Götz /SKS


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Professor Thomas Standl


    Zum Download

    x

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).