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17.06.2004 12:43

TU Darmstadt beschließt neue Grundordnung

Sabine Gerbaulet Science Communication Centre - Abteilung Kommunikation
Technische Universität Darmstadt

    Einen Tag vor der ersten Lesung des Gesetzes zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt (TUD-Gesetz) im Hessischen Landtag hat die Hochschulversammlung der TU Darmstadt am 16. Juni 2004 mit großer Mehrheit eine neue Grundordnung beschlossen. Sie hat damit - nach dem prinzipiellen Ja zur Autonomie des TUD-Gesetzes in der Hochschulversammlung am 12. Mai 2004 - konsequent den nächsten Schritt getan.
    Die Grundordnung, die noch der Genehmigung durch den Hessischen Wissenschaftsminister bedarf, regelt die hochschulinternen Gremien und Zuständigkeiten. Nach einer ca. dreistündiger Diskussion wurde der Entwurf der Grundordnung mit mehr als der erforderlichen 2/3 Mehrheit der Mitglieder der Hochschulversammlung beschlossen. Damit hat die TUD alle Voraussetzungen für die Umsetzung des derzeit im Landtag diskutierten TUD-Gesetzes bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes geschaffen. TUD-Präsident Prof. Dr.-Ing. Johann-Dietrich Wörner zeigte sich überaus erfreut: "Die TUD-Mitglieder haben mit dieser Entscheidung ihren klaren Willen zur Autonomie in Verantwortung deutlich gemacht."
    Nach der nun verabschiedeten Grundordnung wird es im Wesentlichen vier Gremien/Organe geben, die die Geschicke der TUD in Zukunft bestimmen:
    - Hochschulrat: Aufsicht, Beratung und Empfehlungen
    - Universitätsversammlung: Grundsatzfragen, Wahlen der Präsidiums- und Senatsmitglieder
    - Senat: Stellungnahme/Beschluss zu allen Fragen von Lehre, Forschung und Hochschulentwicklung
    - Präsidium: Hochschulleitung und Außenvertretung
    Darüber hinaus wurden die Vorkehrungen für eine fachbereichsübergreifende, gemeinsame Einrichtung zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern getroffen. Die organisatorischen Details dieser Einrichtung werden nach Vorliegen des neuen Gesetzes für die Lehrerbildung von Präsidium und Senat definiert.
    Der Paradigmenwechsel von der Universität in ministerieller Verantwortung zur selbstständigen Universität mit öffentlichem Auftrag zeigt sich auch in der Anpassung der Amtszeit des Präsidenten an das Inkrafttreten des TUD-Gesetzes. Um den zukünftigen Präsidenten für die neuen, erweiterten Kompetenzen zu legitimieren, soll die Amtszeit des amtierenden Präsidenten Ende dieses Jahres auslaufen und eine Neuwahl stattfinden.
    "Nun ist es am Landtag, möglichst rasch und überzeugend das geplante TUD-Gesetz zu behandeln und zu verabschieden", fordert Präsident Wörner mit Blick auf den Beginn der Gesetzesberatungen im Hessischen Landtag am heutigen Donnerstag.
    Der Text der Grundordnung in der Fassung, die die Hochschulversammlung am 16. Juni 2004 verabschiedet hat, ist in Kürze im Internet unter www.tu-darmstadt.de abrufbar.
    S.G., 17.6.2004


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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