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18.06.2004 12:40

Studiengebühren werden Studienbedingungen verbessern - Hochschulreform nützt auch Studierenden

Biljana Bojic Pressestelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

    Allgemeine Studiengebühren sind nach Auffassung von Wissenschaftsminister Prof. Peter Frankenberg notwendig, um den Hochschulen zusätzliche Finanzmittel zu verschaffen und damit die Studienbedingungen zu verbessern. "Von ihren Gebühren werden die Studierenden mithin selbst profitieren. Eine rasche Einführung von Studiengebühren allerdings - etwa schon 2005, wie dies der Stuttgarter Universitätsrektor Prof. Dieter Fritsch gefordert hat - ist nicht geplant und schon deshalb nicht möglich, weil das Bundesverfassungsgericht möglicherweise erst im kommenden Jahr über das bestehende Studiengebührenverbot entscheiden wird. Vor einem positiven Verfassungsgerichtsurteil, das wir mit unserer Klage gegen das Studiengebührenverbot des Bundes anstreben, ist an die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes nicht zu denken." Der Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht gebiete es, dessen Urteil zunächst abzuwarten. Dies erklärte Frankenberg zu Medienberichten im Vorfeld einer angekündigten Demonstration gegen Studiengebühren und gegen die Hochschulreform am 18. Juni in Stuttgart.

    Der Minister stimmte Rektor Fritsch zu, dass Studiengebühren die Betreuungsrelation zwischen Hochschullehrern und Studierenden in Lehre und Studium wesentlich verbessern werden. "Die Gebühren müssen den Hochschulen zusätzlich zu ihrer staatlichen Grundfinanzierung zukommen und dürfen nicht mit den bisherigen staatlichen Mitteln verrechnet werden", so Frankenberg. Anders als von Fritsch befürchtet, würden die Hochschulen und die Studierenden in Baden-Württemberg auch dadurch keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Ländern erleiden, dass Baden-Württemberg im Alleingang oder vorab Studiengebühren einführen möchte. "Wenn ich mir die zum Teil deutlich schlechtere Ausstattung der Hochschulen in anderen Ländern anschaue, kann ich mir nicht vorstellen, dass Baden-Württemberg bei der Einführung von Studiengebühren allein dastehen wird", sagte der Minister.

    "Keine soziale Selektion"

    Der Minister betonte erneut, dass Studiengebühren "keine soziale Selektion bewirken dürfen". Wie die Hochschulrektoren im Land und viele andere Experten gehe er davon aus, "dass nachlaufende Gebühren nicht dazu führen werden, Befähigte vom Studium abzuhalten". Zu den Befürchtungen der Studierenden, dass ein Kredit für Studiengebühren zusammen mit einem BAFöG-Darlehen Studierende beim Berufseintritt mit einem Schuldenberg konfrontieren werde, sagte der Minister: "Wir haben vor, eine Höchstgrenze der Verschuldung festzusetzen, das heißt den Studierenden den darüber hinausgehenden Kreditbetrag zu erlassen".

    Mit Blick auf die für den 19. Juni angekündigte Demonstration von Studierenden und anderen Hochschulmitgliedern gegen Studiengebühren und gegen das neue Landeshochschulgesetz, das zum Jahr 2005 eingeführt werden soll, appellierte der Minister an die "Vernunft aller Hochschulmitglieder und an ihre Fähigkeit zur rationalen, sachlichen Diskussion, die sie oft genug bewiesen haben".

    "Mehr Mitwirkung der Studierenden"

    Es sei nicht nur polemisch, sondern schlicht falsch, dass die Landesregierung mit Studiengebühren die Studierenden zur Sanierung der Staatsfinanzen heranziehen und mit dem neuen Landeshochschulgesetz (LHG) Autonomie und Beteiligungsrechte an den Hochschulen einschränken wolle. "Wenn man sich zum Beispiel die Mitwirkungsrechte der Studierenden anschaut, wie sie nach Einführung des LHG gelten sollen, so wird deutlich, dass es in diesem Bereich nicht weniger, sondern mehr Demokratie geben wird", betonte Frankenberg.

    Für die Studierenden werden sich nach Frankenbergs Worten unter anderem "folgende positive Änderungen im neuen Landeshochschulgesetz" ergeben:

    * Die Amtszeit der studentischen Mitglieder in allen Gremien ist künftig von den Hochschulen in der Grundordnung festzulegen und kann auch mehr als 1 Jahr betragen.
    Für die studentischen Mitglieder im Fakultätsrat werden 30 Prozent oder mindestens drei Studierende vorgegeben.

    * Die Wahl der AStA-Mitglieder wird von den üblichen Hochschulwahlen abgekoppelt und verselbständigt; die studentischen Senatsmitglieder gehören dem AStA jedoch als Amtsmitglieder an.
    Die Mitwirkung der Studierenden wird dadurch gestärkt, dass Beschlüsse des Fakultätsrats zu Studien- und Prüfungsordnungen künftig des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission bedürfen.
    Die bisherige Zahl von vier studentischen Vertretern in der max. zehnköpfigen Studienkommission bleibt erhalten.

    * Die Zahl der Studienkommissionen ist nicht mehr begrenzt; es können auch studiengang- und fakultätsübergreifende Studienkommissionen eingerichtet werden.
    Auch an den Fachhochschulen gibt es künftig Studiendekane.

    * Die Mitgliedschaft eines Studierenden in einer Berufungskommission wird künftig als einzige gruppenbezogene Regelung verbindlich vorgegeben.

    "Die Hochschulreform nützt auch den Studierenden. Durch diese Regelungen wollen wir wie auch mit allgemeinen Studiengebühren dafür sorgen, dass ein qualitätvolles, gut strukturiertes und erfolgreiches Studium unter guten Rahmenbedingungen weiterhin möglich bleibt", so Frankenberg.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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