In seinem heute veröffentlichten Positionspapier begrüßt der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) den öffentlichen Konsultationsprozess zum Forschungsdatengesetz des BMBF. Neben der Stellungnahme des RatSWD gingen zahlreiche Stellungnahmen von unterschiedlichen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ein. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für ein Forschungsdatengesetz, um den Zugang der Wissenschaft zu Daten zu verbessern.
Die Verabschiedung eines Forschungsdatengesetzes hat die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und in ihrer kürzlich verabschiedeten Datenstrategie bekräftigt. Im Rahmen des Konsultationsprozesses des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind nun über 100 Stellungnahmen eingegangen; auch der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) hat sich daran beteiligt und nutzt die Gelegenheit, um seine Position in einem Positionspapier weiter zu konkretisieren. Nachdem der RatSWD im vergangenen Jahr als erste Institution aus der Wissenschaft bereits erste Eckpunkte für ein Forschungsdatengesetz veröffentlicht hatte, werden die Forderungen nun noch einmal geschärft.
Der RatSWD formuliert in seinem Positionspapier vier Hauptforderungen, die das Forschungsdatengesetz adressieren sollte. Dazu gehört der Zugang der Wissenschaft zu Daten, die nicht im wissenschaftlichen Prozess entstehen. Insbesondere der Zugang zu (personenbeziehbaren) amtlichen Statistikdaten und administrativen Daten sollte im Gesetz verankert werden. Außerdem sollte im Gesetz eine weitreichende Verknüpfbarkeit von Daten für die Forschung vorgesehen werden. Der Zugang der Wissenschaft zu Daten aus der Wirtschaft müsse nicht zwingend gesetzlich geregelt werden, es sollten aber neue Kooperationsmodelle geprüft werden, um die Potenziale dieser Daten für die Wissenschaft zu erschließen. Zudem können Datentreuhänder eine wichtige Funktion übernehmen, um einen geregelten Zugang zu Daten zu gewährleisten. Auch die Forschungsdatenzentren (FDZ), die der RatSWD akkreditiert hat, sind Datentreuhänder für meist personenbeziehbare Daten und haben sich in dieser Funktion bereits bewährt. Ebenfalls wichtig bleiben der Schutz und die Vertraulichkeit von Forschungsdaten.
„Die hohe Zahl an Stellungnahmen die im Konsultationsprozess von vielen verschiedenen Akteuren eingereicht wurden, zeigt, wie wichtig das Thema ist. Nun ist es an der Politik, zu handeln und die Bedingungen für die Forschung mit dem Gesetz zu verbessern“, so Prof. Dr. Monika Jungbauer-Gans, Vorsitzende des RatSWD. „Deutschland muss beim Zugang zu Forschungsdaten an internationale Standards anschließen. Nur so können wir als Wissenschaft wettbewerbsfähig bleiben und die Politik gut beraten“, ergänzt Prof. Dr. Kerstin Schneider, stellvertretende Vorsitzende des RatSWD.
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Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) berät seit 2004 die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der Forschungsdateninfrastruktur für die empirischen Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften. Im RatSWD arbeiten zehn durch Wahl legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der sozial-, verhaltens- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachdisziplinen mit zehn Vertreterinnen und Vertretern der Datenproduktion zusammen.
Der RatSWD ist Teil des Konsortiums für die Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften (KonsortSWD) in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Er versteht sich als institutionalisiertes Forum des Dialoges zwischen Wissenschaft und Datenproduzenten und erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen. Dabei engagiert er sich für eine Infrastruktur, die der Wissenschaft einen breiten, flexiblen und sicheren Datenzugang ermöglicht. Diese Daten werden von staatlichen, wissenschaftsgetragenen und privatwirtschaftlichen Akteuren bereitgestellt. Derzeit hat der RatSWD 42 Forschungsdatenzentren akkreditiert und fördert deren Kooperation.
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Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)
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Larissa Obst
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Tel.: +49 30 25491-829
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