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20.09.2023 11:43

Symposium: Aktuelle Prioritäten in der Bankenaufsicht

Anita Pützer Stabsbereich Kommunikation und Marketing
Hochschule für Finanzwirtschaft & Management

    Das gesamtwirtschaftliche Umfeld der Finanzwirtschaft ist aus Perspektive der Bankenaufsicht durch eine hohe Unsicherheit geprägt. Um die dauerhafte Widerstandsfähigkeit des Sektors sicherzustellen, hält die Aufsicht weitere Anpassungen des Regulierungsrahmens und der Aufsichtstätigkeit für erforderlich. Zeit für ein Update: Referentinnen und Referenten der Deutschen Bundesbank und der EZB sowie Experten aus der Kreditwirtschaft brachten die Teilnehmenden des diesjährigen Symposiums ‚Bankenaufsicht‘ an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management (HFM) auf den neuesten Stand.

    Neben dem EU-Bankenpaket stehen auf europäischer Ebene u.a. das Regulierungspaket zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch, DORA sowie die Behandlung von Krypto-Assets-Exposures bei Banken auf der Agenda der Aufsicht. Auf nationaler Ebene steht die Umsetzung der siebten MaRisk-Novelle und eines stärker risikoorientierten Aufsichtsansatzes an. Hierzu werden die Institute in Abhängigkeit von der Bedeutung für den Finanzmarkt und dem Risikoprofil in vier Kategorien eingeteilt, wobei sich die Aufsichtsintensität für die Institute der Kategorien 1 und 2 mit geringeren Risiken verringern wird und die aufsichtlichen Ressourcen auf Institute der Kategorien 3 und 4 mit höheren Risiken fokussiert werden sollen.

    Auf dem 9. Symposium ‚Bankenaufsicht‘ der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management (HFM) am 13. September 2023 in Bonn trafen vor diesem Hintergrund Fach- und Führungskräfte von Banken und Sparkassen auf Referentinnen und Referenten der zentralen Institutionen der Aufsicht. Die Teilnehmenden erörterten gemeinsam aktuelle Herausforderungen – und nahmen jede Menge Hausaufgaben mit.

    Prüfungsrelevanz von Nachhaltigkeitsrisiken

    Eine Orientierungshilfe zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hatte die BaFin den durch sie beaufsichtigen Instituten bereits in ihrem Merkblatt in 2019 gegeben. Die bislang unverbindlichen Regelungen des Merkblatts werden nun – ebenso wie die auf ESG-Risiken bezogenen Regelungen der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -Überwachung – in der siebten Novellierung der MaRisk in diese integriert. Mit dem Übersendungsschreiben gewinnen nicht nur die in den MaRisk enthaltenen Regelungen zu Nachhaltigkeitsrisiken, sondern auch das Merkblatt selber Prüfungsrelevanz. Prof. Dr. Anne Böhm-Dries von der HFM, die gemeinsam mit Prof. Dr. Anja Schulz als Gastgeberin durch die Veranstaltung führte, verwies auf das Ergebnis einer durch die Bundesbank bei deutschen LSI durchgeführten Erhebung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, wonach die Aufsicht deutliche Anstrengungen seitens der Institute für erforderlich hält, um die Anforderungen der 7. MaRisk-Novelle vollständig zu erfüllen. Und es bleibt nicht viel Zeit.

    Zahlungsfähigkeit sichern

    Aufgrund der von US-amerikanischen Banken und der Credit Suisse ausgelösten Finanzmarktturbulenzen im März dieses Jahres hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Überprüfung der bestehenden regulatorischen Vorgaben – insbesondere zu Liquiditätsrisiken und Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch – aufgenommen und setzt diese weiter fort. Als die kurzfristige Liquiditätsrisikokennziffer ‚Liquidity Coverage Ratio‘ (LCR) verabschiedet wurde, hatte niemand daran gedacht, dass Kunden innerhalb von wenigen Stunden in massivem Umfang Geldbeträge von ihren Konten abziehen können. Daher stehen die festgesetzten Abflussraten von Einlagen auf dem Prüfstand, die zur Ermittlung der LCR verwendet werden. Kreditinstitute und Aufsicht sind sich einig, dass die LCR eine gute präventive Maßnahme ist, um die Zahlungsfähigkeit einer Bank oder Sparkasse sicherzustellen. „Vor einem Extremereignis, wie dem sog. Bankrun bei der Silicon Valley Bank im März dieses Jahres, kann sie aber nicht schützen. Hierfür ist eine gute Solvabilität wichtiger“, so Prof. Schulz.

    Zinsänderungsrisiken im Griff

    Darüber hinaus wird die Anwendung der neuen Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch aus Oktober letzten Jahres in den Instituten zu einem Mehraufwand führen. Zudem wurde der aufsichtliche Standardtest verschärft, mittels dessen geprüft wird, ob ein erhöhtes Zinsänderungsrisiko bei einem Institut besteht (sog. ‚Ausreißer-Institut‘). Die neuen Vorgaben werden allerdings dazu führen, dass deutlich mehr deutsche Institute –vermutlich sogar der überwiegende Teil – in die Kategorie ‚erhöhtes Zinsänderungsrisiko‘ fallen und damit als Ausreißer eingestuft werden. Über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung diskutierten die Teilnehmenden daher anschließend.

    IKT-Risiken weiterhin im Mittelpunkt

    Mit der zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretenen und bis Anfang 2025 umzusetzenden Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (kurz DORA) sollen die Regelungen zur Cyber-Sicherheit EU-weit vereinheitlicht werden. Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung der Finanzbranche und der steigenden Anzahl an Cyber-Attacken sind Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (kurz IKT-Risiken) in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus der Aufsicht gerückt. Auch die Website der BaFin wurde jüngst zum Ziel eines Cyber-Angriffs. Die EZB befasst sich in vielerlei Hinsicht intensiv mit dem Thema IKT-Risiken dabei insbesondere mit Cyber-Risiken wie auf dem Symposium der HFM deutlich wurde. So beobachtet die EZB die digitale Transformation der Geschäftsmodelle sowie die zunehmenden Auslagerungen durch Banken sehr genau. Weitere Themen im Fokus der EZB sind die Risikodatenaggregation und -berichterstattung sowie die Bewertung von IKT-Risiken und -Governance im Rahmen des SREP.

    Rückblick: Vorträge und Referierende des Symposiums ‚Bankenaufsicht‘ vom 13.09.2023 finden Sie unter www.s-hochschule.de/symposium-bankenaufsicht

    Das Symposium ‚Bankenaufsicht‘ findet einmal im Jahr statt. Die nächste Ausgabe ist im Herbst 2024 geplant.

    Die Hochschule für Finanzwirtschaft & Management (HFM) ist eine private, staatlich anerkannte Hochschule mit Sitz in Bonn und versteht sich als Kompetenzzentrum für den Führungskräftenach-wuchs der Finanzwirtschaft. Alle ausbildungs- und berufsbegleitenden Studiengänge führen das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates. Der enge Austausch mit Finanzdienstleitungsunternehmen gewährleistet eine zukunftsfähige Fach- und Führungskräftequalifizierung durch die Bachelor- und Master-Studiengänge aber vor allem auch durch vielfältige wissenschaftliche Weiterbildungsangebote. Somit versteht sich die HFM als Ort des lebenslangen Lernens für Finanzdienstleister. www.s-hochschule.de


    Originalpublikation:

    https://www.s-hochschule.de/news/pressemeldungen/symposium-aktuelle-prioritaeten...


    Weitere Informationen:

    https://www.s-hochschule.de/symposium-bankenaufsicht


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    Teilnehmende des 9. Symposiums "Bankenaufsicht"
    Teilnehmende des 9. Symposiums "Bankenaufsicht"

    HFM


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

    Teilnehmende des 9. Symposiums "Bankenaufsicht"


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