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09.10.2023 11:43

Akkreditierungsrat behandelt 286 Anträge auf Programm- und Systemakkreditierung

Dr. Olaf Bartz Geschäftsstelle
Stiftung Akkreditierungsrat

    Der Akkreditierungsrat ist am 21./22.09.2023 zu seiner 118. Sitzung zusammengekommen, die erneut virtuell stattgefunden hat. Der Schwerpunkt der Sitzung lag auf der Behandlung der Akkreditierungsanträge, die mit einer Anzahl von 286 insgesamt einen neuen Rekord erreicht hat.

    Mit 274 Anträgen in der Programmakkreditierung hat der Akkreditierungsrat über so viele Anträge wie noch nie zuvor in einer Sitzung entschieden. Die 636 Studiengänge, die in diesen Anträgen gebündelt waren, stellten ebenfalls ein neues Hoch dar. Mit zwölf zu behandelnden Anträgen lag die Anzahl in der Systemakkreditierung ebenso auf einem hohen Niveau.

    „Die hohe Anzahl an Akkreditierungsanträgen, über die der Akkreditierungsrat inzwischen jeweils auf seinen Sitzungen entscheidet, zeigt, wie sehr das neue Recht mittlerweile gefestigt ist und wie gut Hochschulen, Gutachtergremien und Agenturen sowie der Akkreditierungsrat selbst mittlerweile aufeinander eingeschwungen sind“, sagt der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt.

    Die Anträge in der Systemakkreditierung schlüsseln sich wie folgt auf: Vier Hochschulen hat der Akkreditierungsrat für die nächsten acht Jahre zuerkannt, ihre Studiengänge eigenständig zu akkreditieren, einer davon zum ersten Mal. Einen Antrag hat der Akkreditierungsrat vertagt. Bei zwei Anträgen hat er eine erfolgreiche Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen von Auflagenerfüllungen festgestellt.

    Wenn der Akkreditierungsrat beabsichtigt, in einer für die antragstellende Hochschule belastende Weise, namentlich durch zusätzliche Auflagen oder eine Negativentscheidung, von den Entscheidungsvorschlägen im Akkreditierungsbericht abzuweichen, erhält die Hochschule die Gelegenheit, zum vorläufigen Beschluss des Akkreditierungsrates Stellung zu nehmen. Fünf solcher „Stellungnahmeverfahren“ in der Systemakkreditierung lagen ebenfalls zur Entscheidung vor.

    Die 274 Anträge in der Programmakkreditierung lassen sich wie folgt aufschlüsseln: Zwei Drittel davon (185 Anträge) lagen dem Akkreditierungsrat zum ersten Mal zur Entscheidung vor (dies nennen wir „Erstbehandlungen“, die aber sowohl Erst-/Konzept- als auch Reakkreditierungen umfassen). Bei knapp 22 Prozent (59 Anträgen) wurde über die Erfüllung von Auflagen befunden und knapp elf Prozent (30 Anträge) lagen im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens vor.

    Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat. Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.

    Weitere Informationen:

    Stiftung Akkreditierungsrat
    Sara Kammler, Leiterin Gremienbetreuung/Öffentlichkeitsarbeit
    Adenauerallee 73, 53113 Bonn
    Tel: (0228) 338306-0, Fax: (0228) 338306-79
    kammler@akkreditierungsrat.de
    www.akkreditierungsrat.de


    Weitere Informationen:

    http://www.akkreditierungsrat.de


    Bilder

    Logo der Stiftung Akkreditierungsrat
    Logo der Stiftung Akkreditierungsrat

    Stiftung Akkreditierungsrat


    Anhang
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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