Um grüne Anleihen transparenter zu machen und verlässliche Rahmenbedingungen zur Bewertung der Umweltfreundlichkeit zu schaffen, gibt es Standards wie etwa den CBI-Climate Bond Standard oder die ICMA-Green Bond Principles. Nun hat auch die EU ihren EU-Green Bond Standard (EU-GBS) der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine ZEW-Analyse kommt zum Ergebnis, dass dieser EU-Standard aufgrund der bereits etablierten Standards vorerst nicht von den Marktteilnehmer/innen genutzt werden wird.
„Der EU-GBS kann als eine Kombination der bereits bestehenden Standards verstanden werden. Die Emittenten der Anleihen müssen allerdings zusätzliche, rechtsverbindliche Angaben machen. Wir gehen davon aus, dass sie dadurch davon abgehalten werden, den EU-GBS zu verwenden, zumal sich die Emittenten die Konformität ihrer Anleihen zur EU-Taxonomie auch jetzt schon bescheinigen lassen können“, erklärt Karolin Kirschenmann, Stellvertretende Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs „Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte“. Frank Brückbauer, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte“, ergänzt: „Der neue EU-Standard für grüne Anleihen bringt außerdem neue interne Verfahren und mehr Bürokratie für die Emittenten mit sich. Das senkt den Anreiz, den EU-GBS zu verwenden, zusätzlich.“
Standards für grüne Anleihen sind bereits etabliert
Die Abbildung stellt die Marktanteile der wichtigsten Standards für grüne Anleihen seit 2014 dar. Sie zeigt, dass die ICMA-Green Bond Principles über die Jahre de facto der Industriestandard geworden sind. Schließlich hat sich der Marktanteil seit der Einführung im Jahre 2014 von circa 40 Prozent auf nahezu 100 Prozent im Jahre 2022 erhöht. Parallel dazu ist die Anzahl an grünen Anleihen, die sich am CBI-Climate Bond Standard orientieren oder gar eine CBI-Zertifizierung beantragen, gefallen.
Welche Rolle nimmt der EU-Green Bond Standard ein?
Die bestehenden Standards für grüne Anleihen sind uneinheitlich und relativ undurchsichtig in Bezug auf die tatsächliche Umweltfreundlichkeit. Das gilt insbesondere für das ICMA-Label. Nichtsdestotrotz ist das ICMA-Label den Anlegern/-innen weltweit bekannt und es wird gut akzeptiert. Der EU-GBS wird für den Markt erst dann eine tatsächliche Bedeutung entwickeln können, wenn die EU-Mitgliedsstaaten ihn für ihre eigenen Green-Bond-Emissionen verwenden, oder wenn er für alle Emissionen von grünen Anleihen verbindlich wird.
Dr. Karolin Kischenmann
Leiterin des Forschungsbereichs „Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte“
Telefon +49 (0)621 1235-351
E-Mail: karolin.kirschenmann@zew.de
Dr. Frank Brückbauer
Wissenschaftler im Forschungsbereichs „Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte“
Telefon +49 (0)621 1235-148
E-Mail: frank.brueckbauer@zew.de
Thibault Cézanne
Wissenschaftler im Forschungsbereichs „Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte“
Telefon +49 (0)621 1235-287
E-Mail: thibault.cezanne@zew.de
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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