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08.11.2023 11:14

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Michaela Richter Pressestelle
Deutsche Diabetes Gesellschaft

    Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat einen holprigen Weg: Weniger als ein Prozent der Patient*innen nutzen eine ePA – sei es, weil die Informationen lückenhaft sind oder weil ihnen die Registrierung und Anwendung zu aufwendig sind, aber auch Ausgestaltung und Datenschutz stehen in der Kritik. Jedoch überwiegen die potenziellen Vorteile und Möglichkeiten dieser und weiterer Elemente der Digitalisierungsstrategie hinsichtlich Effizienz, Qualität, Sicherheit und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft verfolgt aufmerksam die morgige Beratung zur „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ und gibt mit dem aktualisierten Kodex einen Handlungsrahmen vor.

    Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Doch bislang nutzen dieses Angebot nur sehr wenige Menschen. Dabei hat eine ePA gerade für Menschen mit Diabetes Vorteile: Bei einem Arztwechsel, einer Überweisung in eine Klinik oder auch im Notfall sind alle notwendigen Daten inklusive des Medikationsplans sofort verfügbar. „Das spart wertvolle Ressourcen für doppelte Anamnese und Diagnostik und schafft uns mehr Behandlungszeit für die Patientinnen und Patienten“, so Dr. med. Tobias Wiesner, Vorstandsmitglied der DDG und niedergelassener Diabetologe in Leipzig. „Dies trägt wesentlich zur Patientensicherheit bei, da sich das medizinische Personal stärker auf die ganzheitliche und individuelle Behandlung konzentrieren kann.“

    Digitale Transformation ist eine Chance für die Versorgung
    Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) bringe einen wichtigen Aspekt der Digitalisierung mit sich und eröffne neue Perspektiven für die Versorgung: „Niedergelassene Ärzte können wichtige Gesundheitsanwendungen auf Rezept verordnen, Videosprechstunden für ihre Patienten anbieten und auch auf ihrer Website darauf hinweisen“, so Wiesner. Auch Papier und Fax könnten dann der Vergangenheit angehören: „Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept können wir auch Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege elektronisch verordnen.“ Damit werde die zeitaufwendige, aber wichtige Dokumentation erleichtert – für den Experten auch ein Punkt, von dem die individuelle Versorgung erheblich profitieren wird.

    Digitale Schätze für zukunftsweisende medizinische Forschung
    Voraussetzung dafür ist allerdings eine sichere Vernetzung der medizinischen Versorgung über die Telematikinfrastruktur. „Hier fehlt es aber an einigen Stellen noch an Interoperabilität“, so Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Mediensprecher der DDG. Er berichtet, dass Soft- und Hardware in Arztpraxen und Krankenhäusern derzeit meist inselartig implementiert seien und der Datenaustausch zwischen den einzelnen Systemen nicht funktioniere. „Daran zu arbeiten, ist eine der wichtigsten Aufgaben im Digitalisierungsprozess. Wenn die Schnittstellen dafür geschaffen sind, wird nicht nur die Versorgung, sondern auch die Wissenschaft enorm davon profitieren. Für den medizinischen Fortschritt braucht es große Datenmengen in der Forschung.“ Mit Spannung verfolgt der Experte daher die erste Beratung zum neuen Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG). Es sieht vor, dass großen Forschungsdatenzentren auf Anfrage anonymisierte und pseudonymisierte Daten zur Verfügung gestellt werden können.

    DDG setzt mit Kodex zur Digitalisierung einen Rahmen
    Um den digitalen Transformationsprozess zu begleiten, arbeitet die DDG seit 2017 kontinuierlich an einem Kodex zur Digitalisierung. „Damit Kommunikations- und Interaktionsprozesse die Patientenversorgung und Forschung optimieren und nicht zu Lasten des Einzelnen gehen, braucht es klare Leitplanken“, so Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender der DDG Kommission Digitalisierung. Mit dem 2023 neu aktualisierten „Kodex Digitalisierung der DDG“ schaffe die Fachgesellschaft dafür eine notwendige Basis. „Medizinische Standards und Datenschutz sind Grundvoraussetzungen für den aktuell in der Medizin fortschreitenden Transformationsprozess der Digitalisierung“, so Müller-Wieland. „In jedem Aspekt der Digitalisierungsstrategie muss sowohl die Patientenperspektive systematisch eingebunden werden als auch die Belange des medizinischen Fachpersonals Berücksichtigung finden.“ Nur so lasse sich ein funktionierender Ablauf zwischen allen Beteiligten und den Betroffenen sicherstellen.

    Weitere Informationen:
    Kodex der DDG zur Digitalisierung: https://www.ddg.info/die-ddg/kommissionen/digitalisierung

    Informationen zur 1. Lesung zum Digital-Gesetz (DigiG) und Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) – Tagesordnungspunkt „Digitalisierung im Gesundheitswesen“: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-de-digitalisierung-gesun...

    Terminhinweis:

    17. Diabetes Herbsttagung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM)
    Diabetologie und Ernährungsmedizin: „Appetit auf Gesundheit!“
    Termin: 17. und 18. November 2023
    Ort: Congress Center Leipzig (ausschließlich in Präsenz)
    Anmeldung unter: https://events.mcon-mannheim.de/frontend/index.php?sub=380

    Vorab-Pressekonferenz (online)
    Termin: Dienstag, 14. November 2023, 11.00 bis 12.00 Uhr
    Anmeldung: https://attendee.gotowebinar.com/register/3670699112384122206

    Kongress-Pressekonferenz
    Termin: Freitag, 17. November 2023, 12.30 bis 13.30 Uhr
    Ort: Seminarraum 6/7, Ebene +2 im Congress Center Leipzig oder online unter
    Anmeldung: https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_AKrNs9apQyi7OHOPsafuTA
    Weitere Informationen finden Sie im Pressebereich auf der DDG Website.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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