Berlin, 6. Dezember 2023 · Die Ad-hoc-Kommission Nutzenbewertung von Medizinprodukten der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) sieht finanzielle Mehrbelastungen durch den Entwurf der MPBtreibV. Diese müssen im Entwurf ergänzt werden.
„Für die Nutzerinnen und Nutzer in Kliniken und Niederlassung ergeben sich Mehrkosten, die im vorliegenden Referentenentwurf nicht berücksichtigt werden. Die AWMF fordert daher, dass diese Kosten ergänzt werden und betont die Notwendigkeit zur Definition der Gegenfinanzierung“, erklärt Prof. Henning Schliephake, stellvertretender Präsident der AWMF.
„Die entstehenden Mehrkosten beziehen sich auf die IT-Infrastruktur, insbesondere auf die personelle Ebene, beispielsweise Medizinproduktebeauftrage, sowie auf die Ausstattung“, ergänzt Prof. Ernst Klar, Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission Nutzenbewertung von Medizinprodukten der AWMF.
Grundsätzlich begrüßt die AWMF bei zunehmender Digitalisierung im Medizinproduktebereich eine Novellierung der Medizinproduktebetreiberverordnung.
Weitere Informationen
Stellungnahme der AWMF zum Referentenentwurf zur Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBtreibV) vom 19. Oktober 2023: https://www.awmf.org/service/awmf-aktuell/stellungnahme-der-awmf-zur-dritten-ver...
Prof. Henning Schliephake, stellvertretender Präsident der AWMF
Prof. Ernst Klar, Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission Nutzenbewertung von Medizinprodukten der AWMF
https://www.awmf.org/service/awmf-aktuell/stellungnahme-der-awmf-zur-dritten-ver...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
Medizin
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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