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07.12.2023 14:20

Sicher ins neue Jahr: BAM gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerk

Oliver Perzborn Referat Kommunikation, Marketing
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

    Gefahren, die von Feuerwerkskörpern bei unsachgemäßer Verwendung ausgehen, werden oft unterschätzt. Dadurch kommt es immer wieder zu vermeidbaren Unfällen und Verletzungen. Damit Silvester 2023 für Verbraucher*innen sicher bleibt, informiert die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zum richtigen Umgang mit Feuerwerk.

    Insbesondere der Transport von Feuerwerk wird häufig unterschätzt. Bei Feuerwerk handelt es sich um Gefahrgut, für das besondere Vorschriften gelten. Feuerwerk sollte möglichst in der Originalverpackung und im Kofferraum befördert werden. Die Obergrenze von 3 kg Nettoexplosivstoffmasse pro Fahrzeug ist dabei stets einzuhalten.

    Auch für die Lagerung von Feuerwerk gelten besondere Regeln. In bewohnten Räumen dürfen Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2, wie beispielsweise Raketen oder Feuerwerksbatterien, mit maximal 1 kg an Nettoexplosivstoffmasse (NEM) gelagert werden, in nicht bewohnten Räumen sind Lagermengen bis zu 10 kg Nettoexplosivstoffmasse erlaubt.

    Die BAM warnt zudem vor dem Online-Kauf von Feuerwerk und gibt Hinweise für Verbraucher*innen, die Feuerwerk aus dem Ausland einführen möchten. Generell dürfen nur geprüfte Feuerwerkskörper erworben werden. Diese erkennt man am CE-Zeichen und der Registriernummer in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle (z.B. 0589 für die BAM).

    Vor dem Zünden von Feuerwerkskörpern, sollten die Gebrauchsanweisungen gründlich gelesen und die Sicherheitshinweise unbedingt beachtet werden. Hier die wichtigsten Empfehlungen für ein sicheres Silvester:

    - Beachten Sie das zulässige Mindestalter und die offiziellen Verkaufszeiten.
    - CE-Zeichen und Registriernummer müssen auf dem Feuerwerkskörper erkennbar sein.
    - Achten Sie bei Transport und Lagerung auf die zulässige Höchstmenge der Nettoexplosivstoffmasse.
    - Lagern Sie gekauftes Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht.
    - Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.
    - Beachten Sie die offiziellen Abbrennzeiten.
    - Lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und halten Sie die Sicherheitshinweise ein.
    - Halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern für Feuerwerk der Kategorie F2 ein.
    - Achten Sie bei der Verwendung von Raketen auf einen sicheren Stand.
    - Gewinkelte Batterien und Batterie-Kombinationen nicht in der Nähe von großen Gebäuden, Bäumen oder ähnlichem abschießen.
    - Zünden Sie Knallkörper nicht aus der Hand, sondern einzeln auf den Boden legen.
    - Das Wichtigste zum Schluss: Verwenden Sie kein illegales Feuerwerk!

    Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den sicheren Umgang mit Feuerwerk finden Sie unter www.bam.de/silvester.

    Die BAM ist eine von 12 EU-weiten Prüfstellen, die pyrotechnische Gegenstände auf Sicherheit prüft, bevor sie auf den Markt gelangen. Mehr Informationen dazu, wie Feuerwerk geprüft wird, finden Sie der Website der BAM.


    Weitere Informationen:

    https://www.bam.de/_SharedDocs/DE/Downloads/Sonderseiten/broschuere-sicheres-sil...; Infobroschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk - Gefahren erkennen und Unfälle vermeiden"
    https://www.youtube.com/playlist?list=PLfeks87RxhAaUGTa0A1C6PUlZJ-hHsKgm, Yube Playlist Sicheres Silvester
    https://tes.bam.de/TES/Navigation/DE/Recht-und-Regelwerke/Sprengstoffrecht/spren...; Explosivstoffe und Pyrotechnik (Sprengstoffrecht)


    Bilder

    Die BAM ist eine von 12 EU-weiten Prüfstellen, die pyrotechnische Gegenstände auf Sicherheit prüft, bevor sie auf den Markt gelangen.
    Die BAM ist eine von 12 EU-weiten Prüfstellen, die pyrotechnische Gegenstände auf Sicherheit prüft, ...

    BAM


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Werkstoffwissenschaften
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

    Die BAM ist eine von 12 EU-weiten Prüfstellen, die pyrotechnische Gegenstände auf Sicherheit prüft, bevor sie auf den Markt gelangen.


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