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29.06.2004 14:43

Bundesverdienstkreuz für Prof. Dr. Arthur Kreuzer

Christel Lauterbach Presse, Kommunikation und Marketing
Justus-Liebig-Universität Gießen

    Staatsminister Volker Bouffier überreicht die Auszeichnung am 29. Juni 2004 um 18.30 Uhr im Senatssaal der Justus-Liebig-Universität Gießen

    Das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland erhält der Gießener Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug sowie der langjährige Organisator des "Kriminologischen Praktikerseminars", Prof. Dr. Arthur Kreuzer, in einer Feierstunde am Dienstag, den 29. Juni 2004, um 18.30 Uhr im Senatssaal (Hauptgebäude, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen) der Universität. Das vom Bundespräsidenten verliehene Bundesverdienstkreuz überreicht der Hessische Staatsminister des Inneren Volker Bouffier.

    Prof. Dr. Arthur Kreuzer engagiert sich nicht nur beruflich bedingt in besonderem Maße im Bereich des Strafrechts und der Kriminologie. Er hat sich in seinem Engagement nie darauf beschränkt, seinen Pflichten in Forschung und Lehre nachzukommen, sondern war stets darauf bedacht, den in der Forschung gewonnenen Erkenntnissen zu praktischer Wirksamkeit zu verhelfen. Bereits seit 1972 ist er ehrenamtliches Mitglied des Interdisziplinären Wissenschaftlichen Kuratoriums der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen in Hamm, einem bundesweit tätigen Zusammenschluss der in der Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention tätigen Verbände. In über 30 Jahren hat er zahlreiche Expertisen zum Thema "Sucht und Delinquenz" erstellt.

    Im Jahr 1984 gründete Prof. Kreuzer das "Gießener Kriminologische Praktikerseminar", das inzwischen in rund 150 Veranstaltungen Interessenten aus Wissenschaft, Strafjustiz, Polizei und Sozialarbeit regelmäßig die Gelegenheit zum fachlichen Austausch geboten hat und auch weiterhin bietet. Vorträge mit anschließender Diskussion, Podiumsdiskussionen und Anstaltbesuche geben häufig Anstöße zu Veränderungen in Praxis und Politik. Darüber hinaus stellt Prof. Kreuzer sein Fachwissen bereits seit Jahren als Referent bei Fortbildungsveranstaltungen dem Polizeipräsidium zur Verfügung und berät die Behörde bei rechtswissenschaftlichen und kriminologischen Fragestellungen. Von 1984 bis 1988 war er zudem als unabhängiger Wissenschaftler in der Arbeitsgruppe Kriminalpolitik des Hessischen Justizministeriums und als Leiter der Untergruppe "Drogenprobleme" sowie von 1987 bis 1990 als Mitglied der unabhängigen Regierungskommission ("Gewaltkommission") tätig.

    Seit 1985 ist Prof. Dr. Arthur Kreuzer Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, das in Fachkreisen als eine der führenden Wissenschaftseinrichtungen in Europa gilt. Darüber hinaus wirkt Prof. Kreuzer seit über 30 Jahren in der Fortbildung von Richtern, Polizeibeamten, Sozialarbeitern und Therapeuten mit. Seit der Errichtung des Landespräventionsrates im Jahr 1992 ist Prof. Kreuzer als Vertreter der gesamten Rechtswissenschaft ernanntes Mitglied der Sachverständigenkommission. Im Jahr 2000 war er Mitglied der internationalen wissenschaftlichen Expertenkommission der World Health Organisation zur Evaluation des Schweizerischen Projektes heroingestützter Behandlung von Drogenabhängigen.

    Prof. Kreuzers Bemühungen, Erkenntnisse, Fragen und Kritik aus dem Bereich der Forschung in die öffentliche Diskussion einzubringen, sind vielfältig. So hat er neben seinen wissenschaftlichen Veröffentlichungen immer wieder in zahlreichen Beiträgen auch für Tages- und Wochenzeitungen zu aktuellen rechtswissenschaftlichen Fragen allgemeinverständlich Stellung bezogen. Ebenso hat Prof. Kreuzer in vielen Rundfunk- und Fernsehsendungen als Experte mitgewirkt.

    Prof. Dr. Arthur Kreuzer, Jahrgang 1938, legte im Jahr 1963 die Erste Juristische Staatsprüfung ab und wurde im Jahr 1965 an der Universität Hamburg promoviert. Nach dem Referendariat legte er 1968 in Hamburg die Zweite Juristische Staatsprüfung ab und war dort von 1968 bis 1971 an einer Jugendstrafkammer des Landgerichts zunächst als Gerichtsassessor dann als Landgerichtsrat tätig. 1975 habilitierte er sich für die Fächer Kriminologie und Strafrecht und übernahm im selben Jahr die Vertretung des Lehrstuhls für Kriminologie. 1976 wurde er als Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an die Justus-Liebig-Universität Gießen berufen. Seit 1978 ist er Vertrauensdozent für die Gießener Stipendiaten der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Hier initiierte er 1984 das "Gießener Kriminologische Praktikerseminar" und gründete im Jahr 1989 das Institut für Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen, dessen Direktor er seitdem ist. In den Jahren 1994, 1997, 2001 und 2003 war er als Gastprofessor an der Madison Law School der University of Wisconsin, USA.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Personalia
    Deutsch


     

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