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03.01.2024 12:35

Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ist Vorsitzende der GWK im Jahr 2024

Rebekka Kötting Pressestelle
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)

    Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung, übernimmt im Jahr 2024 turnusgemäß den Vorsitz in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Stellvertretender Vorsitzender ist Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst des Freistaats Bayern. Er wurde als Vorsitzender für die Länder wiedergewählt. In der GWK wechseln sich Bund und Länder jährlich im Vorsitz ab.

    Im Jahr 2024 wird sich die GWK unter anderem mit der Zwischenbewertung der erreichten Ergebnisse im Pakt für Forschung und Innovation (PFI, 2021 bis 2030) befassen. Darauf aufbauend werden die Zielvereinbarungen der einzelnen Wissenschaftsorganisationen für die zweite Hälfte der Paktlaufzeit angepasst und weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung des PFI beraten. Mit dem PFI, der im Jahr 2005 geschlossen und im Jahr 2019 zum vierten Mal fortgeschrieben wurde, stärken Bund und Länder gemeinsam das deutsche Wissenschaftssystem. Der gegenwärtige Pakt sieht jährlich um drei Prozent aufwachsende Zuwendungen an die Deutsche Forschungsgemeinschaft sowie an die vier großen Organisationen der außeruniversitären Forschung vor: an die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Leibniz-Gemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft.

    Darüber hinaus werden Bund und Länder im Jahr 2024 die weiteren in der GWK vereinbarten Programme in ihrer Umsetzung begleiten und vorantreiben wie u.a. das Bund-Länder-Programm zur Förderung der anwendungsorientierten Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, dessen weiterentwickelte Fortführung ab 2024 die GWK im November 2023 beschlossen hatte.

    Die GWK wird am 1. März, am 12. Juli und am 22. November 2024 zu ihren Sitzungen zusammenkommen.

    In der GWK wirken Bund und Länder im Bereich der Wissenschafts- und Forschungsförderung zusammen: Gemeinsam fördern sie auf der Grundlage des Artikels 91b Abs. 1 Grundgesetz Wissenschaft, Forschung und Lehre in Fällen überregionaler Bedeutung.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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