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01.07.2004 13:19

Erfolg Baden-Württembergs - Stärkere Studierendenauswahl kommt Hochschulen und Studierenden zugute

Biljana Bojic Pressestelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

    "Der jahrelange Druck Baden-Württembergs, um den Bund von seiner planwirtschaftlichen Hochschulrahmenpolitik abzubringen, hat Erfolg gehabt. Zugute kommen wird die Neuregelung der Studienplatzvergabe den Hochschulen und den Studierenden." Mit diesen Worten kommentierte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg die Ausweitung der von den Hochschulen zu treffenden Studierendenauswahl durch Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG). Statt bisher 24 werden künftig 60 Prozent der Studierenden in den ZVS-geregelten Studienfächern von den Hochschulen direkt ausgewählt. "Dies ist ein längst überfälliger wichtiger Schritt hin zur Selbstauswahl der Studierenden durch die Hochschulen", erklärte Frankenberg am 1. Juli in Berlin aus Anlass der abschließenden Beratung der HRG-Novelle im Deutschen Bundestag.

    Von der Dortmunder Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) werden zur Zeit noch Studienplätze in den Fächern Betriebswirtschaftslehre (bis 2005), Biologie, Humanmedizin, Pharmazie, Psychologie, Tier und Zahnmedizin vergeben, dies sind bundesweit rund 37.000 Studienplätze. Baden-Württemberg hatte sich seit Jahren für eine grundlegende Veränderung des ZVS-Systems eingesetzt und angekündigt, den ZVS-Staatsvertrag zu kündigen, wenn nicht bis Ende Juli 2004 eine Neuregelung komme. "Gegen diese Linie hatte sich Bundesbildungsministerin Bulmahn lange Zeit heftig gewehrt. Nun musste sie nachgeben. Baden-Württemberg und die anderen Länder haben sich nach langwierigen Verhandlungen zum Gewinn von Hochschulen und Studierenden durchgesetzt" (Frankenberg).

    Der Minister wies dabei darauf hin, dass Baden-Württemberg in den Fächern mit landeseigenem Numerus Clausus schon eine Auswahlquote von 90 Prozent eingeführt hat. Dies betrifft rund 60 Prozent aller Studienanfängerplätze in Baden-Württemberg, während von der ZVS in Baden-Württemberg nur noch rund 5 Prozent aller Studienanfängerplätze verwaltet werden.

    "Nichts könnte für die Hochschulen in Deutschland und unser gesamtes Wissenschaftssystem wichtiger sein als der Nachschub qualifizierter Studierender. Von ihrem Lernerfolg an der Hochschule hängt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Landes und die Zukunft der Wissenschaft ab", erklärte der Minister zu der Bundestagsdebatte.

    Frankenberg kritisierte scharf das noch geltende ZVS-System, das "eine im schlechtesten Sinn planwirtschaftliche Vergabe von Studienplätzen" praktiziere. Dieses System erzeuge eine Zehntelnoten-Mentalität an den Schulen und verhindere so wirkliche Abiturleistungen. Eine Passgenauigkeit zwischen der Befähigung der Schulabsolventen und dem jeweiligen Studienangebot und damit die Identifikation mit dem Studium "ist aber nur zu erreichen, wenn die Hochschulen die für das jeweilige Fach am besten geeigneten Studierenden auswählen können".

    Die Neuregelung im HRG mit einer Auswahlquote von 60 Prozent, die die Länder über die Kultusministerkonferenz gegen die ursprüngliche Haltung des Bundes erreichten, bedeutet nach Frankenbergs Worten einen wesentlichen Schritt vorwärts. Das jetzt beschlossene ZVS-Modell sieht vor, 60 Prozent der Studienplätze nach Leistung zu vergeben, 20 Prozent nach Abiturnote und 20 Prozent nach Wartezeit. "Damit werden 80 Prozent der Studierenden in den ZVS-geregelten Fächern ihren Studienplatz nach Leistungskriterien bekommen können", so Frankenberg. Wichtig sei dabei vor allem, dass das HRG für die Studierendenauswahl einzelne Kriterien - etwa gewichtete Abiturnoten oder Tests - nicht zwingend vorschreibt und die Kombination der Kriterien dem Landesrecht überlässt. "Dafür hat sich Baden-Württemberg mit Nachdruck eingesetzt."

    Um die Hochschulen in Deutschland auch international konkurrenzfähig zu machen. bedarf es laut Frankenberg einer ganzheitliche Strategie zur Schaffung moderner, wettbewerblicher Hochschulen. "Die Selbstauswahl durch die Hochschulen ist dabei ein wichtiges Element. Sie hilft, funktionierende Qualitäts-Regelkreise zu schaffen, indem sie dafür sorgt, dass die besten Hochschulen die am besten geeigneten Studierenden auswählen und so ihre Leistungsfähigkeit weiter verbessern können. Für eine solche Selbstverstärkung von Qualität brauchen wir aber zusätzliche Elemente, etwa sozialverträglich gestaltete Studiengebühren. Denn wenn die Studierenden künftig einen Anteil an den Kosten ihres Studiums tragen, können sie mit viel größerem Nachdruck eine hochwertige Ausbildung einfordern."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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