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02.07.2004 07:54

EU-Verfassung

Thomas Philipp Reiter Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

    Stratmann erwirkt angemessenen Verfassungsrang für Kultur und Bildung in Europa

    HANNOVER/STRAßBURG. Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann hat sich erfolgreich für Änderungen in der neuen EU-Verfassung eingesetzt, die Kultur und Bildung unter besonderen Schutz stellen. Im ursprünglichen Entwurf des EU-Verfassungsvertrages zur gemeinsamen Handelspolitik fanden sich Bestimmungen, die aufgrund ihrer primär marktwirtschaftlichen Ausrichtung den freien Zugang der Bürger zu Bildung und Kultur als sogenannten "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" hätten gefährden können. Als Mitglied des Vorstandes der "Versammlung der Regionen Europas (VRE)" hatte sich Stratmann für entsprechende Änderungen im europäischen Verfassungsentwurf eingesetzt. "Die jetzt in der EU-Verfassung formulierten Regelungen", so Stratmann, "sichern die Qualität von Bildung und Kultur im gemeinsamen Markt."

    Die Versammlung der Regionen (VRE) ist der Zusammenschluss der Bundesländer, Kantone, Provinzen und ihrer jeweiligen Entsprechungen in Europa. Wissenschaftsminister Stratmann leitete mit der VRE in europäischen Gremien eine erfolgreiche Kampagne ein um zu verhindern, dass qualifizierte Mehrheitsentscheidungen statt der sonst üblichen Einstimmigkeit ausreichen, die gesetzlichen Grundlagen der gemeinsamen EU-Handelspolitik in den Bereichen Kultur, Bildung, Gesundheit und Soziales zu verändern. Stratmann erklärte, dass "der endgültigen Version des Mitte Juni beschlossenen Verfassungsvertrages in letzter Minute ein entsprechender Zusatz eingefügt werden konnte." Bei Abstimmungen im Europäischen Rat über internationale Abkommen in den Bereichen Kultur, Bildung, Gesundheit ist nunmehr Einstimmigkeit erforderlich, wenn das Risiko besteht, "dass die Verträge ernsthaft die nationale Organisation dieser Dienstleistung bedrohen und die Verantwortung der Mitgliedstaaten für deren Bereitstellung beeinträchtigen." (Art. III-217, (7) der EU-Verfassung).

    "Jetzt haben wir es auch in der EU-Verfassung verbrieft," so Stratmann, "dass die Kontrolle der Mitgliedstaaten für Bildung und Kultur von wesentlicher Bedeutung für die gemeinsame europäische Zukunft ist." Den Bundesländern und ihren regionalen Entsprechungen in Europa sei es somit gelungen. den politischen Willen der EU-Mitgliedstaaten zu bekräftigen, solchen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse einen gewissen Schutz vor den Gesetzen des Marktes zu bieten und sie nicht ausschließlich als Handelswaren zu betrachten. In dieser Angelegenheit sei die Bundesregierung leider untätig geblieben. "Aber die Regionen haben gezeigt, wie grenzüberschreitende Zusammenarbeit im größer werdenden Europa funktioniert." Der Dank der VRE gelte insbesondere der EU-Präsidentschaft von Irland, mit der man sich in dieser Angelegenheit eng abgestimmt hatte und die daher die Bedeutung der Intervention der Regionen im Interesse der Qualität von Bildung und Kultur rechtzeitig erkannt habe.

    Stratmann betonte, dass innerhalb der VRE die Ansicht herrsche, Entscheidungen in den sensiblen Bereichen Bildung und Kultur nur einstimmig getroffen werden könnten und deshalb im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik auch nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen sollten. "Die genannten Bereiche sind nationale und regionale Kernzuständigkeiten. Die Bürger Europas haben Anspruch auf qualitätsorientierte Versorgung."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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