Mit einem Vortrag von Prof. Dr. Christoph Becker am 6. Juli 2004 (Beginn um 18.30 Uhr im Raum 1013 der Juristischen Fakultät, Universitätsstraße 24) stellt der Augsburger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte bei den "Augsburger Tagen der Forschung 2004" ein im Wintersemester 2003/04 im Seminar für Rechtsgeschichte aufgenommenes Forschungsvorhaben um einen Aktenbestand des Stadtarchiv Augsburg vor, der tiefen Einblick in die rechtlichen Grundlagen der reichhaltigen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Augsburgs und Schwabens in der Frühen Neuzeit gewährt und über die städtische und regionale auch die europäische Geschichte zu spiegeln vermag: die Akten des Augsburger Notars Johann Spreng (1524 - 1601).
Das Stadtarchiv Augsburg bewahrt die nahezu vollständigen Akten des in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts tätigen Notars und in der Augsburger Stadtgeschichte auch als Meistersänger bekannten Johann Spreng. Zur Qualifikation Sprengs ist hervorzuheben, dass er eine wissenschaftliche Ausbildung genossen hatte, was in jener Zeit keine Selbstverständlichkeit für den Beruf des Notars war. Rechtlicher Rahmen seiner Berufstätigkeit war die Reichsnotariatsordnung vom Jahre 1512.
ALLE NAMEN, DIE MAN MIT DER EPOCHE VERBINDET
Die Notarsakten Sprengs erlauben einen tiefen Einblick in die rechtlichen Grundlagen der reichhaltigen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Augsburgs und Schwabens in der Frühen Neuzeit. Die von Spreng aufgesetzten Urkunden dokumentieren die durch ganz Europa greifenden Aktivitäten derjenigen Augsburger Familien, die die damalige Stellung Augsburgs als blühendes Wirtschaftszentrum begründeten. Alle Namen, welche man mit der Epoche verbindet, erscheinen bei Spreng. Bei ihm wurden die Geschäfte juristisch eingefädelt und abgewickelt. Das Archiv spiegelt so zugleich städtische, regionale und europäische Geschichte.
URSCHRIFTEN MIT HÖCHSTER AUTHENTIZITÄT
Die teils in lateinischer, teils in deutscher Sprache verfassten Urkunden sind die von Spreng aufbewahrten Urschriften zu den Rechtsgeschäften. Sie entstanden als Niederschrift aus der Beratschlagung mit den Beteiligten und der daraus hervorgehenden abschließenden Willensbildung. Von diesen Protokollen hatte Spreng, seiner Aufgabe als Notar entsprechend, Reinschriften für die Beteiligten ausgefertigt und sie ihnen ausgehändigt. Die Reinschriften selbst sind dem Lauf der Dinge entsprechend nicht im Notarsarchiv erhalten. Einzelne Exemplare können aber in verschiedenen anderen Nachlässen und Archiven die Zeiten überdauert haben. Für die Aussagekraft des Archivbestandes kommt es allerdings nicht auf den Fortbestand der Reinschriften an. Die Reinschriften sind zwar in der Regel schmuckvoller als die archivierte Urschrift, die mitunter noch die eine oder andere vor dem Abschluss notwendige Korrektur aufweist. Doch hat die Urschrift die höhere Authentizität.
EINBETTUNG DER LOKALEN RECHTSENTWICKLUNG IN DEN EUROPÄISCHEN KONTEXT
Die Sprengschen Urschriften sollen in den kommenden Jahren ein Schwerpunkt des von Prof. Dr. Christoph Becker an der Universität Augsburg veranstalteten - regelmäßig öffentlichen - Seminars zur Schwäbischen Rechtsgeschichte werden. Dieses Seminar widmet sich der Einbettung der örtlichen und regionalen Rechtsentwicklungen in die europäischen Zusammenhänge, namentlich in die europaweite Geltung des römischen Rechts. Im Wintersemester 2003/2004 hatten, wie schon früher, grundlegende Fragen zur Augsburger und zur schwäbischen Rechtsentwicklung sowie zur Rolle Augsburgs als Wirtschaftsmetropole auf dem Programm gestanden. Vorgeführt wurden aber auch schon erste Spezialuntersuchungen zu dem Sprengschen Aktenbestand. Lokal und international verwendete Urkunden über eine Prokuraerteilung, über eine Konsulernennung, über Handelsgesellschaften und über Erbangelegenheiten wurden vorgestellt und analysiert. Studierende und vorgerückte Forscher trugen zu einem Gesamtbild bei, das in den kommenden Jahren über die in bisherigen Publikationen schon bekannten Ansätze hinausgehend viele Entdeckungen erwarten lässt.
Nach und nach soll in den nächsten Jahren der große Bestand erschlossen werden. Der Lehrstuhl kooperiert dabei mit dem Stadtarchiv und dem Lehrstuhl für Bayerische und Schwäbische Landesgeschichte der Universität Augsburg (Professor Dr. Rolf Kießling). Ziel ist eine Veröffentlichung, die den Bestand der Allgemeinheit zugänglich macht.
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KONTAKT UND WEITERE INFORMATIONEN:
Prof. Dr. Christoph Becker,
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
Telefon: 0821/598-4585,
christoph.becker@jura.uni-augsburg.de
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GESAMTPROGRAMM DER "AUGSBURGER TAGE DER FORSCHUNG 2004":
http://www.uni-augsburg.de/tagederforschung
http://www.uni-augsburg.de/tagederforschung
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Geschichte / Archäologie
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsprojekte
Deutsch
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