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18.03.2024 10:45

Organspende-Register: BZgA informiert zur digitalen Erklärungsabgabe

Diana Schulz K 1 - Presse und Öffentlichkeitsarbeit, übergreifende Kommunikation
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

    Vom 18. März 2024 an kann die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in das online verfügbare Organspende-Register eingetragen werden. Die BZgA informiert unter https://organspende-info.de/organspende-register über die Zugangswege zum Organspende-Register und erläutert, was für die Erklärungsabgabe bereitgehalten werden muss. Neben Antworten auf die häufigsten Fragen zum Register erläutert ein Informationsfilm Schritt für Schritt den Vorgang der digitalen Erklärungsabgabe. Für diejenigen, die Unterstützung bei der persönlichen Entscheidungsfindung suchen, bietet die BZgA zusätzlich zum Internetangebot, Broschüren und Flyer zur kostenfreien Bestellung an.

    Das digitale Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende startet heute. Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht damit nun eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende festzuhalten. Bürgerinnen und Bürger können nun ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende online mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion, wie zum Beispiel dem Personalausweis, im Organspende-Register unter https://www.organspende-register.de eintragen.

    Die Vorteile: Online hinterlegte Erklärungen sind direkt auffindbar, können nicht verloren gehen und entlasten die Angehörigen, weil sich die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende schnell ermitteln lässt. Der Eintrag im Register ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Daten werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. In den Entnahmekrankenhäusern dürfen nur dafür berechtigte Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte eine Abfrage im Organspende-Register durchführen. Voraussetzung hierfür ist die erfolgte Todesfeststellung der möglichen Spenderin oder des möglichen Spenders oder der Hirntod steht bei den betroffenen Personen unmittelbar bevor oder wird als bereits eingetreten vermutet.

    Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2024 wird der Zugang zum Organspende-Register um eine weitere Möglichkeit der Authentifizierung erweitert: Versicherte können dann ihre Krankenkassen-App nutzen, in der sie sich mit der sogenannten GesundheitsID identifizieren, um ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register festzuhalten. Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann auch weiterhin im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden.

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert

    Welche Geräte und Dokumente sind für die Abgabe erforderlich? Welche Zugangswege gibt es? Wie funktioniert das Eintragen der Entscheidung im Organspende-Register? Welche Alternativen gibt es zum Organspende-Register? Diese und weitere Fragen beantwortet die BZgA auf ihrer Informationsseite zum Organspende-Register: https://www.organspende-info.de/organspende-register.

    Pressemotive zum Organspende-Register stehen zum Download unter: https://www.bzga.de/presse/pressemotive/organspende/

    Kontakt:
    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
    K 1 - Presse und Öffentlichkeitsarbeit, übergreifende Kommunikation
    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
    Maarweg 149-161
    50825 Köln
    pressestelle@bzga.de
    https://www.bzga.de
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, Politik
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Organisatorisches
    Deutsch


     

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