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13.07.2004 11:41

Kosten für Studium jetzt voll steuerlich absetzbar

Gerd Dapprich Stabsstelle 2 – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
FernUniversität in Hagen

    Erhebliche Vorteile ergeben sich für Studierende der FernUniversität in Hagen aus einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes, die am Freitag den Bundesrat passiert hat. Geregelt wird darin die steuerliche Abzugsfähigkeit von Studienkosten. Bis zu einer Summe von 4.000 Euro pro Jahr sind demnach Kosten, die für eine Berufsausbildung oder im Rahmen eines ersten Studiums entstehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Der Bundestag hatte diese Änderung des Einkommenssteuergesetzes am 18. Juni dieses Jahres beschlossen. Nachdem nun der Bundesrat der Gesetzesänderung zugestimmt hat, wird sie rückwirkend zum 1. Januar 2004 wirksam.

    Bislang wurden Kosten, die im Rahmen eines ersten Studiums anfallen, nur sehr begrenzt als so genannte Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt. Steuerlich wirklich begünstigt war lediglich ein zweites Studium, das als Fortbildung angesehen werden konnte. Die neue Regelung schließt diese Lücke, indem sie auch Ausgaben für ein erstes Studium als Werbungskosten anerkennt.

    Abzugsfähige Kosten sind nun laut Gesetz auch "Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden" (§ 12, Absatz 5). Demnach fallen unter die abzugsfähigen Kosten neben Studienmaterial und Seminargebühren beispielsweise auch Unterbringungskosten. Voraussetzung dafür, die Kosten geltend zu machen, ist natürlich, dass die Studierenden jährlich eine Steuererklärung abgeben.

    Da Fernstudierende häufig neben dem Beruf studieren, ist diese Bedingung in der Regel erfüllt. Damit ergibt sich auch für diejenigen Studierenden der FernUniversität, die vorher noch kein Studium absolviert haben, eine erhebliche Steuerersparnis. Aller Voraussicht nach können sie Verwaltungsgebühren, die Materialbezugsgebühren für das Fernstudienmaterial (13,50 Euro pro Semesterwochenstunde) und eventuelle Unterbringungskosten beim Besuch von Präsenz- oder Blockseminaren im Rahmen des Studiums in ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen. Fahrtkosten, der Kauf von Fachbüchern, Computern oder Büromaterial wären ebenso als Werbungskosten abzusetzen.

    Notwendig gemacht hatten die Neuregelung mehrere Gerichtsentscheidungen. Unter anderem hatte der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Erststudium oder einer Berufsausbildung entstehen, als steuerlich abzugsfähig anzusehen seien.

    Weitere Informationen: Drucksache 508/04 des Bundesrates: Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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