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16.05.2024 10:18

Neuer Haustarif für ärztliches Personal am Uniklinikum Dresden

Annechristin Bonß Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

    Uniklinikum und Marburger Bund verständigen sich auf neuen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 18 Monaten. Inhalt sind Zuschläge für Ruf- und Bereitschaftsdienste an Sonn- und Feiertagen sowie eine Erhöhung des Zuschlags zum Job bzw. Deutschland-Ticket. Bekenntnis zum Zusatzurlaubsanspruch und Ausbau der Mitarbeitenden-Benefits.

    Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden und der Marburger Bund (MB) Landesverband Sachsen haben sich auf die Änderung des Haustarifvertrages für die hier beschäftigten Ärztinnen und Ärzte geeinigt. Demnach werden die Tabellenentgelte der medizinischen Mitarbeitenden in drei Stufen erhöht. Weitere wesentliche Bestandteile des Vertrags sind die Einführung von Zeitzuschlägen für den gesamten Ruf- und Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen sowie für Aktivzeiten im Rufbereitschaftsdienst. Weiterhin profitieren Ärztinnen und Ärzte am Uniklinikum künftig von erweiterten Benefits, wie der Möglichkeit, ein zweites Job-Rad zu leasen. Nunmehr haben auch Beschäftigte die Möglichkeit, einen freien Tag bei Niederkunft der Lebenspartnerin oder bei Geburt des angenommenen Kindes des nichtehelichen Partners in einer verfestigen Lebensgemeinschaft in Anspruch zu nehmen. Der neu ausgehandelte Tarifvertag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft und ist anderthalb Jahre gültig. „Die jetzt ausgehandelten vertraglichen Regelungen schaffen die Basis für eine verantwortungsbewusste und wertschätzende Zusammenarbeit mit unseren Ärztinnen und Ärzten. Wir können damit weiterhin den besonderen Bedürfnissen der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen gerecht werden – und zwar verlässlich in den kommenden anderthalb Jahren“, sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Dresdner Uniklinikums.

    Die Einigung sieht steigende Entgelte in drei Stufen vor: Rückwirkend zum 1. Februar 2024 steigen die Gehälter des ärztlichen Personals um vier Prozent. Eine weitere Erhöhung um vier Prozent folgt am 1. Juli 2024, die dritte um noch einmal zwei Prozent am 1. Januar 2025. Weiterhin haben sich die Partner auf eine veränderte Bewertung der entgeltrelevanten Arbeitszeit im Rahmen der Bereitschaftsdienste geeinigt und zudem festgelegt, dass auch die im Bereitschaftsdienst geleisteten Nachtstunden durch Zusatzurlaubstage Ausgleich finden. Künftig erhalten Ärztinnen und Ärzte für Ruf- und Bereitschaftsdienste 25 Prozent Zuschläge für Sonntagsdienste und 35 Prozent für Einsätze an Feiertagen.

    „Ärztinnen und Ärzte müssen den hohen Anforderungen ihrer Tätigkeit gerecht werden können, ohne dabei ihre eigene Gesundheit zu gefährden. Dies gilt insbesondere für die Tätigkeit in einem Universitätsklinikum. Neben einer angemessenen Entwicklung der Vergütung haben wir deshalb einen besonderen Ausgleich für Bereitschaftsdienste gefordert, die in den Nachtstunden erbracht werden müssen. Mit der Tarifeinigung ist es uns gelungen, die Regelungen zum Zusatzurlaub auf Bereitschaftsdienste auszuweiten. Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig solche Dienste erbringen, erhalten ab dem Jahr 2025 ein bis vier Tage Zusatzurlaub zum Ausgleich der erhöhten Gesundheitsbelastung. Daneben werden alle Bereitschaftsdienste grundsätzlich besser bewertet“, sagt Steffen Forner, Geschäftsführer des Marburger Bundes Sachsen.

    „Neben dem Ausgleich für Bereitschaftsdienste in der Nacht durch Zusatzurlaubstage sowie den finanziellen Ausgleich von Ruf- und Bereitschaftsdiensten während Sonn- und Feiertagen ist uns auch wichtig, dass unsere Ärztinnen und Ärzte von den Mitarbeitenden-Benefits profitieren. Deshalb haben wir auch hier nachjustiert“, sagt Frank Ohi, Kaufmännischer Vorstand am Uniklinikum. So erhalten auch ärztliche Mitarbeitende künftig einen zusätzlichen freien Tag bei der Geburt des Kindes – unabhängig von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft. Weiterhin wurde ein Zuschlag von 25 Prozent zum Deutschland-Ticket sowie die Möglichkeit für ein zweites Fahrrad im Rahmen des Bikeleasings beschlossen.

    „Mit unserem Haustarif für unser ärztliches Personal bieten wir nicht nur eine wirksame Entlastung im Arbeitsalltag, sondern auch ein Angebot für eine ausgewogenere Work-Life-Balance. Die Einigung jetzt unterstreicht dieses Ansinnen. Dies ist nicht nur im Sinne eines gut und effizient arbeitenden Klinikums sowie zufriedener Mitarbeitender, sondern auch ein Signal dafür, dass wir weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber sind“, sagt Bärbel Kristina Behr, Direktorin Human Resources am Uniklinikum.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
    Pressestelle
    Annechristin Bonß
    Tel.: +49 351 458 4162
    E-Mail: pressestelle@uniklinikum-dresden.de


    Bilder

    Neuer Haustarif für ärztliches Personal am Uniklinikum Dresden.
    Neuer Haustarif für ärztliches Personal am Uniklinikum Dresden.
    UKD


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches
    Deutsch


     

    Neuer Haustarif für ärztliches Personal am Uniklinikum Dresden.


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