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14.07.2004 14:25

Bundestag vergab Gutachten zum Patienten- und Probandenschutz

Dr. Michael Schwarz Kommunikation und Marketing
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

    An die Medizinethikerin Dr. Monika Bobbert vom Institut für Geschichte der Medizin der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

    Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht in der modernen Medizin" des Deutschen Bundestags in Berlin hat zum Thema "Patienten- und Probandenschutz in der medizinischen Forschung" ein Gutachten an die Medizinethikerin Dr. Monika Bobbert vom Institut für Geschichte der Medizin der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Direktor: Prof. Dr. Wolfgang U. Eckart) vergeben. Das interdisziplinär angelegte Gutachten wird in Kooperation mit dem Medizinrechtler Prof. Dr. Hans Lilie, Juristische Fakultät der Universität Halle-Wittenberg, und Prof. Dr. Uwe Brückner, dem Vorsitzenden der Ethikkommission der Universität Ulm, erarbeitet. Dafür hat der Deutsche Bundestag Drittmittel zur Verfügung gestellt.

    Der Frage nach dem Patienten- und Probandenschutz muss neu nachgegangen werden, so die Enquete-Kommission, da sich in jüngerer Zeit einige Felder der Medizin und damit auch die Forschungsbereiche gewandelt haben. So wird Patienten im Zuge eines chirurgischen Eingriffs beispielsweise Gewebe entnommen, aus dem sich später vielleicht eine "unsterbliche" Zelllinie für die Forschung heranzüchten lässt, in der Notfall- und Intensivmedizin können genetische Tests bei bewusstlosen und damit nicht zustimmungsfähigen Patienten unter Umständen die Neigung zu einer Sepsis oder anderen Komplikationen aufzeigen.

    Die Entwicklung von Gentests erzeugt Wissen, das unter Umständen nicht nur Patienten oder Versuchspersonen selbst betrifft, sondern auch deren Angehörige. Bei manchen Forschungsprojekten, etwa zur somatischen Gentherapie oder Xenotransplantation, könnte es zur gesundheitlichen Gefährdung Dritter kommen, wenn neue Krankheitserreger entstehen.

    In Deutschland ist der Probanden- und Patientenschutz bislang vor allem für die Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten geregelt. Durch die ethische Analyse der neuen Forschungsbereiche der Medizin und einen Abgleich mit den bestehenden rechtlichen Regelungen soll das Gutachterteam etwaigen Regelungsbedarf aufzeigen.

    Rückfragen bitte an:
    Dr. Monika Bobbert
    Prof. Dr. Wolfgang U. Eckart
    wolfgang.eckart@urz.uni-heidelberg.de

    Rückfragen von Journalisten auch an:
    Dr. Michael Schwarz
    Pressesprecher der Universität Heidelberg
    michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsprojekte, Personalia
    Deutsch


     

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