Wer Waren mit dem LKW durch verschiedene Länder transportieren möchte, steht vor rechtlichen Herausforderungen. Zwar gibt es international geltende Vereinbarungen, aber diese regeln nicht jedes Detail des Güterverkehrs. Es ist die Aufgabe der nationalen Gerichte, Gesetze und diese Übereinkommen anzuwenden und auszulegen. Der Bremerhavener Hochschulprofessor Dr. jur. Tobias Eckardt möchte gemeinsam mit anderen Wissenschaftler:innen Transportunternehmen zu mehr Rechtssicherheit verhelfen. Im CMR-Beirat arbeiten sie an Handreichungen, die eine einheitliche Auslegung des internationalen Übereinkommens gewährleisten.
CMR ist die Abkürzung für die „Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route“, auf Deutsch: „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr“. Dies ist ein internationales Abkommen zu grenzüberschreitenden Transporten, die auf dem Landweg stattfinden, und regelt unter anderem die Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes. Der geographische Anwendungsbereich der Konvention geht weit über Kontinentaleuropa hinaus. Dementsprechend groß ist ihre Relevanz für die tägliche Arbeit des Logistiksektors. „Da Späne dort fallen, wo gehobelt wird, müssen sich Gerichte in all diesen Staaten mit der Anwendung der CMR beschäftigen. Das führt dazu, dass bestimmte Sachverhalte unterschiedlich ausgelegt werden. Wo ein deutsches Gericht vielleicht eine umfassende Haftung des Frachtführers annimmt, könnte ein niederländisches Gericht vielleicht nur eine beschränkte Haftung als gegeben ansehen. Für die Unternehmen bedeutet das große Rechtsunsicherheit. Es ist kaum möglich, den Überblick über diese vielen unterschiedlichen Auslegungen zu behalten“, weiß Prof. Eckardt. Um eine einheitlichere Rechtsprechung zu fördern, hat er sich mit anderen Wissenschaftler:innen zusammengetan und das CMR-Advisory Council (CMR-AC) ins Leben gerufen.
Alle Mitglieder des CMR-AC sind auf internationalen Transport spezialisiert. Sie befassen sich mit Anfragen von Einzelpersonen oder Organisationen rund um die Auslegung und Anwendung der Konvention, veröffentlichen Stellungnahmen und unterstützen dabei, das internationale Transportrecht zu vereinheitlichen. „Anders als bei EU-Regelungen gibt es für internationale Konventionen kein übergeordnetes Gericht, das die Auslegung verbindlch entscheiden kann. Deshalb gibt es immer wieder Prozesse, die dies im Einzelfall klären müssen. Diese könnten verhindert werden, wenn Rechtssicherheit bestünde, weil jedes Land die gleiche Auffassung davon hat, wie die Regelungen auszulegen sind“, sagt Prof. Eckardt. Für den Austausch mit anderen Expert:innen und Menschen aus der Praxis organisiert der Beirat derzeit eine Tagung, die am 19. und 20. September 2024 an der Universität Stockholm stattfinden wird.
Weitere Informationen zur Zusammensetzung und Arbeit des Beirats sowie zur Tagung unter www.cmr-ac.org.
Prof. Dr. jur. Tobias Eckardt
Professor für Rechtswissenschaften
+49 4714823212
teckardt@hs-bremerhaven.de
Prof. Dr. Jur. Tobias Eckardt
Hochschule Bremerhaven
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Recht, Verkehr / Transport
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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