Gehirnorganoide aus Stammzellen wachsen im Reagenzglas und können der Forschung helfen, neurologische Vorgänge und Erkrankungen besser zu verstehen, personalisierte Therapien zu entwickeln und Arzneistoffe zu testen, ohne dass es eines Tierversuchs bedarf. Doch Organoide können immer mehr – wer weiß, ob sie nicht irgendwann Schmerz empfinden oder ein Bewusstsein entwickeln werden? Was sind sie also? Und welchen Schutzes bedürfen sie? Dr. Lara Wiese wirft diese Fragen auf und spricht sich dafür aus, sie frühzeitig und interdisziplinär zu diskutieren.
Für ihre Arbeit wurde die Juristin der Ruhr-Universität Bochum mit dem Forschungspreis 2024 des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) ausgezeichnet.
Noch sind die Fähigkeiten von Organoiden und auch ihr Wachstum limitiert, weil sie aufgrund eines fehlenden Gefäßsystems irgendwann ihr Inneres nicht mehr mit Nährstoffen versorgen können. Doch ließe sich das umgehen: Denkbar ist die Kombination mehrerer Organoide oder die Schaffung künstlicher Gefäßnetzwerke, und eine weitere, bereits gegenwärtig genutzte Option ist die Transplantation in einen lebenden Organismus, also zum Beispiel in eine Maus. Im letztgenannten Fall ergibt sich dann auch noch die Frage, was für eine Art Mischwesen man dadurch erzeugt.
„Wir sollten über verschiedene Szenarien diskutieren, und zwar, bevor sie eingetreten sind“, sagt Lara Wiese. In ihrem Aufsatz hat sie den aktuellen Stand der Forschung zusammengefasst und wirft die Frage auf, was Hirnorganoide unter juristischen Gesichtspunkten eigentlich sind oder irgendwann einmal sein könnten: Sie werden zurzeit als bloße Sache eingeordnet und auch so behandelt, zweifelhaft erscheint allerdings, ob dies dauerhaft so bleiben sollte. Denn zukünftige, weiterentwickelte Hirnorganoide könnten bestimmte Eigenschaften oder größere Funktionspotenziale aufweisen, die sie von gewöhnlichen Biomaterialien unterscheiden und eine andere Klassifizierung nahelegen. Doch sind sie auch nicht Mensch und nicht Tier. „Der hin und wieder in Bezug auf Hirnorganoide genutzte Begriff ‚Novel Beings‘, also neuartige Wesen beziehungsweise Lebensformen, erscheint daher durchaus treffend“, sagt sie.
Schutzbedürftigkeit versus Forschungsfreiheit
Der Frage nach dem Status der Organoide schließt sich diejenige nach ihrer Schutzbedürftigkeit und auch den rechtlichen Schutzmöglichkeiten an. „Bestrebungen, Hirnorganoide zu schützen und ihre Nutzung zu beschränken, würden mit der grundgesetzlich gesicherten Forschungsfreiheit kollidieren“, so Wiese. „Man kann auch nicht einfach aus Vorsicht das Tierschutzgesetz auf Organoide anwenden. Denn sie sind keine Tiere und zudem – anders als Tiere – aktuell nicht durch die Verfassung geschützt.“ Letzteres könnte sich in Zukunft ändern, und dann wäre beispielsweise auch ein spezielles Hirnorganoidschutzgesetz denkbar, das etwaige konfligierende Interessen in einen Ausgleich bringen könnte. Lara Wiese plädiert dafür, die Diskussion darüber jetzt zu beginnen und sie möglichst interdisziplinär anzulegen. „Die klärungsbedürftigen Aspekte sind nicht nur in höchstem Maße komplex, sondern von grundsätzlicher Relevanz: Insbesondere mit Blick auf gegenwärtige und zukünftige ‚Novel Beings‘ könnte der Umgang mit Hirnorganoiden als Blaupause dienen.“
Dr. Lara Wiese
Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR)
Juristische Fakultät
Ruhr-Universität Bochum
Tel.: +49 234 32 223925
E-Mail: lara.wiese@ruhr-uni-bochum.de
Homepage des ISGR: https://www.isgr.ruhr-uni-bochum.de/
Lara Wiese: Hirnorganoide als (potentielle) „Novel Beings“ — Ein Plädoyer für eine frühzeitige und interdisziplinäre Debatte mit Weitblick, in: Gesundheitsrecht, 2022, DOI: 10.9785/gesr-2022-211205, https://www.degruyter.com/document/doi/10.9785/gesr-2022-211205/html?lang=de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Biologie, Medizin, Philosophie / Ethik, Recht
überregional
Personalia, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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