Der Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ birgt die Gefahr einer Schwächung der öffentlichen Gesundheit in sich. Darin sind sich mehrere wissenschaftliche Fachgesellschaften aus dem Public Health-Sektor und der Epidemiologie in einer gemeinsamen Stellungnahme einig
Die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), die Deutsche Gesellschaft für Public Health (DGPH), die Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi) und die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Soziologie (DGMS) sehen den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ kritisch.
Aus Sicht der Fachgesellschaften ist das im Gesetz vorgesehene Nachfolgeinstitut für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kein Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit, sondern birgt sogar die Gefahr einer Schwächung. Besonders bedenklich ist die Herauslösung wichtiger, international angesehener Bereiche aus dem Robert Koch-Institut (RKI) und die Schaffung paralleler Strukturen im neuen Institut. Überdies soll das neu geschaffene Institut zusätzliche, anspruchsvolle Aufgaben übernehmen, ohne hierfür eine entsprechende Finanzierung zu erhalten.
Zukunftsweisend wäre die Schaffung eines neuen Instituts, welches die Aufgabenbereiche von RKI und BZgA als Nationales Public Health Institut integriert und welches für die neuen Aufgaben ausreichend finanziert ist. Eine echte „Health in All Policies“ Strategie muss auch Arbeit, Verkehr, Umwelt und Bildung u.v.a. umfassen. Daher muss dieses neue Institut eng mit Bundeseinrichtungen in anderen Ressorts verzahnt sein, deren Handeln Auswirkungen für die Gesundheit der Bevölkerung hat.
Prof. Dr. med. Andreas Seidler
http://www.dgsmp.de
http://www.dgph.info
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Medizin
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Deutsch
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