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21.12.1998 10:43

Akkreditierungsverbund für Ingenieurstudiengänge e.V. (AVI) legt Verfahrensregeln fest

Sabine Gerbaulet Science Communication Centre - Abteilung Kommunikation
Technische Universität Darmstadt

    Akkreditierungsverbund für Ingenieurstudiengänge e.V. (AVI)
    legt Verfahrensregeln fest

    Der im Oktober gegründete Akkreditierungsverbund für Ingenieurstudiengänge e.V. (AVI), dem inzwischen 27 deutsche und europäische Mitgliedshochschulen sowie zwei Universitäten mit Gaststatus angehören, hat auf seiner Sitzung in Darmstadt seine Aufgabenstellung präzisiert und Grundsätze für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen im Ingenieurbereich festgelegt. Der AVI versteht sich dabei als eine Agentur im Sinne des KMK-Beschlusses vom 3.12.1998, nach dem die fachlich-inhaltliche Begutachtung von Anträgen auf Akkreditierung und die Zertifikatsvergabe akkreditierten Agenturen übertragen werden soll.
    Der AVI ist für Universitäten und Fachhochschulen offen, die bereit sind, ihre BA- und MA-Studiengänge unabhängig von der Institution entsprechend den von AVI-Kommissionen erarbeiteten Kriterienkatalogen begutachten zu lassen. Er plädiert nachdrücklich dafür, die Akkreditierung an gehobenen Standards zu orientieren, um den beteiligten Hochschulen damit ein Instrument der internen Qualitätssteuerung an die Hand zu geben. In die Fachkommissionen sollen - neben Hochschulvertretern - auch Experten aus Wirtschaft und Fachverbänden aufgenommen werden, um den Praxisbezug zu sichern, auch wenn die Verantwortung für die Gestaltung der BA- und MA-Studiengänge grundsätzlich bei den Hochschulen selbst liegt.
    Im nächsten Schritt wird der AVI fachbezogene Kommissionen bilden, die aus Professoren der beteiligten Hochschulen, aus Mitgliedern der Fakultäts- und Fachbereichstage sowie aus Vertretern der Wirtschaft und Verbände bestehen. Die von diesen Kommissionen erarbeiteten Kriterien und Verfahren der Akkreditierung werden durch die Mitgliederversammlung des AVI bestätigt. Beantragt eine Hochschule die Akkreditierung eines BA- oder MA-Studiengangs, benennt der AVI eine Gutachterkommission, die den Antrag überprüft, eine Begehung vor Ort veranlaßt und in einer begründeten Stellungnahme dem AVI die Genehmigung des Antrags, die Genehmigung mit Auflagen oder die Ablehnung des Antrags empfiehlt.
    S.G., 21.12.1998

    Anlage: Mitgliederliste des AVI (Stand 17.Dezember 1998)
    Das auf der Sitzung in Darmstadt verabschiedete Papier "Charakter und Rolle des Akkreditierungsverbunds für Ingenieurstudiengänge e.V." kann in der Pressestelle der TU Darmstadt, Karolinenplatz 5, 64289 Darmstadt, Tel. 06151/16 2750, Fax 06151/16 4128 oder per e-mail gerbaulet@pvw.tu-darmstadt.de angefordert werden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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