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21.12.1998 12:03

Forschungsprojekt zur Internationalisierung der Rechnungslegung und Besteuerung

Ullrich-Eberhardt Georgi Stabsstelle für Presse, Kommunikation und Marketing
Universität Siegen

    Nach der Änderung des deutschen Bilanzrechts Mitte der achtziger Jahre erlebt Deutschland aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft eine weitere Internationalisierung der Rechnungslegung. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber im April '98 mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz den neuen § 292 a in das Handelsgesetzbuch eingefügt, der börsennotierten Mutterunternehmen deutscher Konzerne gestattet, anstelle eines Konzernabschlusses nach HGB einen solchen nach internationalen Grundsätzen aufzustellen. Dadurch können sie besser den Anforderungen ausländischer Börsen und internationaler Kapitalmärkte entsprechen. Diese befristete Einführung der Befreiungsvorschrift ermöglicht ihnen, auf die Aufstellung zweier Abschlüsse zu verzichten.
    Mit der Einführung einer solchen Vorschrift sind zahlreiche Detailfragen verbunden, deren Erforschung jetzt an der Universität - Gesamthochschule Siegen intensiviert werden soll. Es soll u.a. untersucht werden, von welchen Faktoren die Entscheidung für das eine oder andere System internationaler Grundsätze bei der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift abhängt. In Frage kommen einerseits die International Accounting Standards (IAS) und andererseits die US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP). Von Bedeutung für die zukünftige Praxis und möglicherweise auch die Ausgestaltung des neuen Rechnungslegungrechts ab dem Jahre 2004 wird die Entscheidung der Konzernspitzen sein, welche international anerkannten Grundsätze sie einem "internationalen Konzernabschluss" zugrunde legen. Konzernabschluss, Einzelabschluss und steuerliche Gewinnermittlung sind in Deutschland aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung eng miteinander verflochten. Deswegen kann die Betrachtung nicht beim Konzernabschluss stehen bleiben. Über die Veränderungen des Konzernabschlusses werden aller Voraussicht nach Beeinflussungen des Einzelabschlusses und der steuerlichen Gewinnermittlung entstehen. Darüber hinaus bedarf die deutsche Besteuerung auch aus anderen Gründen einer weiteren Harmonisierung, zumindest innerhalb der Europäischen Union. Da nach Änderung der betreffenden Politik der EG/EU-Kommission von einer globalen Harmonisierung des Steuerrechts derzeit nicht ausgegangen werden kann, müssen Einzelfelder separiert werden, in denen ein besonderer Harmonisierungsbedarf besteht und gewisse Umsetzungschancen zu erkennen sind. Dazu gehören vor allem die Kapitalertragssteuer, insbesondere die Zinsabschlagssteuer, sowie die Körperschaftssteuer, z.B. die Anrechnung über die Grenze.
    Das Projekt wird durch einen Zuschuss der Arthur-Andersen-Stiftung im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft unterstützt. Die Forschungsarbeiten stehen unter der Leitung von Prof. Dr. Norbert Krawitz, der am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Siegen die Professur für Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen innehat.
    Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften strebt an, den internationalen Aspekt auch stärker in der akademischen Lehre zu verankern. Dieser Schwerpunkt soll neben fachwissenschaftlichen auch fachfremdsprachliche Lehrveranstaltungen umfassen,um die Absolventen gezielt auch auf internationale Einsätze vorzubereiten. Die hauptamtlichen Dozenten des Fachbereichs werden dabei von erfahrenen Lehrbeauftragten aus der Praxis unterstützt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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