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20.07.2004 16:31

Resolution gegen Studiengebühren

Axel Burchardt Abteilung Hochschulkommunikation/Bereich Presse und Information
Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Senat der Friedrich-Schiller-Universität Jena beschließt "Zeichen an die Politik"

    Jena (20.07.04) Der Senat der Friedrich-Schiller-Universität Jena hat heute (20.07.) auf Antrag der studentischen Senatoren eine Resolution gegen Studiengebühren verabschiedet. Nach intensiver Debatte sprach sich das höchste Beschlussgremium der Universität einstimmig gegen eine Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester aus. Studiengebühren sind nach Ansicht des Senats aus bildungs- und sozialpolitischen Gründen abzulehnen.

    "Der Beschluss ist eine deutliche Willenserklärung der Friedrich-Schiller-Universität", bewertet Rektor Prof. Dr. Karl-Ulrich Meyn und sieht die Resolution "als Zeichen an die Politik, entsprechend zu handeln". Die Senatsentscheidung entbindet allerdings die betroffenen Langzeitstudierenden nicht davon, ihre Gebühren zu zahlen, falls ihnen ein entsprechender Bescheid zugeht. Aber Rektor Meyn hält auch die Langzeitstudiengebühren für ein politisch falsches Mittel, da es in Thüringen nur sehr wenige Bummelstudenten gebe und der Aufwand bei der Erhebung der Gebühr vermutlich kostenintensiver sei als der Gewinn durch die eingenommenen Mittel.

    Folgende Resolution wurde vom Senat der Universität Jena verabschiedet:

    "In Anbetracht der gegenwärtigen Situation der Hochschulen - steigenden Studierendenzahlen, Unterfinanzierung des Hochschulsystems - ist es unabdingbar, die Hochschulen besser finanziell auszustatten. Hierfür sind Studiengebühren der falsche Weg, da dies zu einem weiteren Rückzug des Staates aus der Finanzierung des Hochschulbereiches führen wird und den Hochschulen keine Gewähr für eine bessere Finanzausstattung bleibt. Stattdessen müssen der Bund und die Länder für eine ausreichende Ausstattung der Hochschulen Sorge tragen.
    Das deutsche Hochschulsystem ist schon heute sozial selektiv. So kommen nur sehr wenige Studierende aus bildungsfernen Schichten. Die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren würde dies zusätzlich verstärken, da diese eine abschreckende Wirkung speziell auf Studierwillige aus einem sozial schwächeren Umfeld haben würde. Auch die Bereitschaft sich zu verschulden, ist in diesem Umfeld geringer. Stipendien können diesen Mechanismus nur teilweise außer Kraft setzen. Ein sozial gerechter Hochschulzugang kann nur durch eine ausreichende Hochschulfinanzierung von Bund und Ländern gewährleistet werden."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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